Neue Zeiterfassungsregeln: Was ändert sich für Arbeitnehmer?

Der Ein- und Austritt von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz wird mithilfe des elektronischen Registrierungssystems gemäß Gesetz Nr. 5.452 von 1943 erfasst. Allerdings wurde die Verordnung 671 des Arbeitsministeriums festgelegt Neue Punkteregistrierungsregeln. Schauen Sie sich also jetzt an, was sich für Mitarbeiter ändert.

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Kurze Geschichte

Die erste Richtlinie zum elektronischen Punkt war die Verordnung 1510 aus dem Jahr 2009. Anschließend erschien die Verordnung 373 von 2011 mit der Modernisierung der Registrierungssysteme. Vor nicht allzu langer Zeit, im November 2021, wurde die Verordnung 671 mit Neuigkeiten und neuen Regeln veröffentlicht.

Neue Regeln für die Punkteerfassung gemäß Verordnung 671

Die Verordnung 671 vom 8. November 2021 bezieht sich auf eine Regel, die einige Punkte der Gesetzgebung regelt und aktualisiert Arbeit, einschließlich Punktregistrierung, deren verbindliche Einhaltung für den 10. Februar 2022 festgelegt wurde gegen. Schauen Sie sich also an, welche Modelle elektronischer Zeiterfassungsgeräte ab sofort gültig sind:

1. Konventionelles Register – REP-C

Dabei handelt es sich um dasselbe Gerät, das früher als REP (Electronic Time Recorder) bekannt war. Daher muss der Arbeitgeber, der sich für den Erwerb des REP-C entscheidet, bedenken, dass er sich nur registrieren kann Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers, außer bei Leiharbeitnehmern oder Unternehmen derselben Gruppe wirtschaftlich.

2. Alternativer Punktschreiber – REP-A

Dieses Register entspricht einer Gruppe von Geräten und Computerprogrammen, deren Ziel es ist Aufzeichnung des Arbeitstages, genehmigt durch Vereinbarung oder Tarifvertrag arbeiten. Es kann jedoch nur verwendet werden, solange die kollektive Norm, die es genehmigt hat, in Kraft ist.

3. Punktrekorder nach Programm - REP-P

REP-P ist ein neues Softwarekonzept, das ausschließlich der Fahrtenerfassung dient. Darüber hinaus verfügt sie über die Möglichkeit, Dokumente im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis auszustellen und arbeitssteuerliche Kontrollen beim Ein- und Austritt von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz durchzuführen.

Nachweis der Zeitaufzeichnungen

Sowohl der REP-C als auch der REP-P müssen für die Zusammenarbeit Zugangsformulare (in gedruckter Form oder in elektronischer Datei) zum Zeiterfassungsbeleg ausstellen oder zur Verfügung stellen.

Sind die Verordnungen 1510 und 373 noch gültig?

Sowohl die Verordnung 1510 als auch die Verordnung 373 wurden aufgehoben und sind daher ab dem Zeitpunkt, an dem sie in Kraft waren, nicht mehr gültig ersetzt durch die Verordnung 671/2021, die von nun an die einzige Quelle ist, die für die Regelung der Kontrolle von zuständig ist Punkt.

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