Durch die Sozialversicherung verfügen Brasilianer, die beim INSS versichert sind, in bestimmten Fällen, beispielsweise im Krankheitsfall, über ein Mindestmaß an Sicherheit. In solchen Situationen ist normalerweise eine Mindestbeitragszeit erforderlich, um den Beitrag zu erhalten. Es gibt jedoch einige Krankheiten, die nicht erforderlich sind INSS-Kulanzfrist und zwei neue kamen zu dieser Liste hinzu. Lesen Sie weiter und finden Sie heraus, was sie sind.
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Was ist die Schonfrist?
Die Schonfrist ist die Mindestzeit, die der Arbeitnehmer benötigt, um einen finanziellen Beitrag zum INSS zu leisten, um die Leistung zu erhalten. Im Falle von Krankengeld oder Invaliditätsrente benötigen Sie mindestens zwölf Beitragsmonate. Darüber hinaus ist in allen Fällen eine ärztliche Expertise für die Leistungsfreigabe unerlässlich.
In einigen Fällen besteht jedoch eine sehr große Dringlichkeit, sodass die Sozialversicherung beschließt, diesen Arbeitnehmern zu helfen. In dieser Situation ist es notwendig, eine INSS-versicherte Person zu sein, d. h. über eine NIS-Registrierung zu verfügen oder mit einem formellen Vertrag zu arbeiten.
So kann der Arbeitnehmer im Krankheitsfall auch ohne die vollen zwölf Monate rechtliche Schritte einleiten, um die Beihilfe oder den Ruhestand zu erhalten. Die Situation muss jedoch innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen liegen, d. h. nur bestimmte Krankheiten können die Schonfrist überspringen. Schauen Sie sich an, um welche es sich handelt:
Zwei neue Krankheiten sind Teil der Liste, für die keine Schonfrist erforderlich ist
Vor der neuen Sozialversicherungsaktualisierung gab es 15 Krankheiten, die einen Verzicht auf die Schonfrist ermöglichten. Mittlerweile sind jedoch zwei neue Krankheiten hinzugekommen, so dass es derzeit insgesamt 17 Krankheiten gibt. Sie sind die Akuter Schlaganfall und der chirurgische akute Abdomen, die komplette Liste sieht also so aus:
- Aktive Tuberkulose;
- Lepra;
- Schwere psychische Störung – mit geistiger Entfremdung;
- Bösartige Neubildung;
- Blindheit;
- Irreversible und behindernde Lähmung;
- Schwere Herzerkrankung;
- Parkinson-Krankheit;
- Spondylitis ankylosans;
- Schwere Nephropathie;
- Paget-Krankheit (Osteitis Deformans) – Im fortgeschrittenen Stadium;
- Erworbenes Immunschwächesyndrom (AIDS);
- Strahlenbelastung – Nach medizinischem Fachwissen;
- Schwere Lebererkrankung;
- Multiple Sklerose;
- Akuter Schlaganfall;
- Chirurgischer akuter Abdomen.