Zu Beginn dieses Jahres begeisterte die Nachricht vom Angebot von Flugtickets zum Preis von 200 R$ viele Menschen, die gerne reisen oder zum ersten Mal vom „Fliegen“ träumen.
Anders als gedacht ist der Einstieg in ein Flugzeug jedoch noch teurer geworden, da einige Unternehmen für Passagiere mit Handgepäck eine zusätzliche Gebühr erheben.
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Die Praxis ist durch das Consumer Protection Code (CDC) nicht verboten, einige Experten hoffen jedoch, dass die Maßnahme ordnungsgemäß geregelt wird.
In diesem Fall obliegt es der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde (ANAC), die Bedingungen für die Erhebung der Gebühr zu überwachen und festzulegen.
Wer Handgepäck mit auf die Reise nimmt, zahlt dafür mehr
Der Versand von zusätzlichem Gepäck war in vielen Situationen schon immer eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Allerdings mussten Handgepäck und Rucksäcke bisher während der Reise keiner solchen Besteuerung unterliegen.
Was passiert, ist, dass einige Unternehmen, wie in der weit verbreiteten Fahrzeuge Traditionelle Pressedienste verlangen eine Art „Premium“-Service. Somit hätte der Passagier die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis vor den anderen ins Flugzeug zu gelangen und sich Platz für sein Handgepäck zu sichern.
In diesem Fall würden die für den Service zahlenden Personen direkt nach den im Gesetz 10.048/2000 festgelegten Vorzugspassagieren einreisen. Dies sind: Senioren über 60 Jahre, Schwangere, Stillende, Menschen mit Kleinkindern, Übergewichtige und Menschen mit Behinderungen.
Es gibt andere Unternehmen, die beispielsweise Kunden, die sich für Benefizclubs anmelden, das Handgepäck bevorzugen. Jedes Unternehmen ergreift die Maßnahme, die es in dieser Hinsicht als die beste definiert hat.
Ist die Praxis missbräuchlich?
Für viele Verbraucher ist die Praxis einer solchen Erhebung missbräuchlich, da sie die Kosten einschränkt Passagiere die nur leichte und kleine Gegenstände mit sich führen. Oder sogar diejenigen verletzen, die ihr Gepäck nicht anders aufgeben wollen.
Allerdings gibt es in den Gesetzen keine Klausel, die es den Fluggesellschaften verbietet, diese Art von Kondition in Rechnung zu stellen oder anzubieten.