Am vergangenen Dienstag (1) begann die Auszahlung von Renten und Renten INSS-Nachjustierung für diejenigen, die mehr als einen Mindestlohn in der Leistung beziehen. Wer also mehr als 1.212 R$ verdient, erhält 10,16 % mehr als im Vorjahr. Rentner und Rentner, die einen Mindestlohn bezogen, hatten ebenfalls die gleiche Anpassung, allerdings in diesem In diesem Fall beginnen Zahlungen bereits mit dem neuen Wert am 25. Januar und dauern bis zum 7. Januar. Februar.
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Neuregelung für Rentner im Jahr 2021
Eine Ausnahme von der Anpassungsregelung gibt es jedoch für Rentner und Rentner, die mehr als den Mindestlohn bezogen haben. Denn diejenigen, die ab Februar 2021 mit dem Leistungsbezug begonnen haben, werden einem anderen Anpassungsindex folgen, bei dem es sich nicht um den IPCA handelt. Daher berücksichtigt dieser Index den Zeitraum, in dem der Begünstigte den Betrag zu erhalten begann, wie unten beschrieben.
Für diejenigen, die mit dem Empfang begonnen haben:
- Februar 2021 – Neuanpassung von 9,86 %;
- März 2021 – Neuanpassung von 8,97 %;
- April 2021 – Neuanpassung von 8,04 %;
- Mai 2021 – Neuanpassung von 7,63 %;
- Juni 2021 – Neuanpassung von 6,61 %;
- Juli 2021 – Neuanpassung von 5,97 %;
- August 2021 – Neuanpassung um 4,90 %;
- September 2021 – Neuanpassung um 3,99 %;
- Oktober 2021 – Neuanpassung um 2,75 %;
- November 2021 – Neuanpassung um 1,58 %;
- Dezember 2021 – Neuanpassung um 0,73 %.
Neue Leistungsobergrenze
Zusammen mit dem angepassten Leistungswert wurde vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium auch eine neue Obergrenze festgelegt. Somit beträgt die bisherige Obergrenze von maximal 6.433,57 BRL für Sozialversicherungsleistungen nun 7.087,22 BRL.
Daher wurde mit der Auszahlung der neuen Beträge bereits begonnen, die Auszahlung erfolgt jedoch nach einer speziellen Tabelle. Wenn Sie also Rentner oder Rentner sind und auf Ihre angepasste Zahlung warten, vergessen Sie nicht, die offizielle INSS-Tabelle mit den Zahlungsterminen zu überprüfen.
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