Prouni hat eine neue Frist für die Bestätigung von Informationen beim ersten Anruf

In der Sonderausgabe des Amtsblatts, die diesen Freitag, den 12., veröffentlicht wurde, gab das Bildungsministerium die neuen Termine für Prouni bekannt. Von nun an wurden die Schüler zuerst einberufen Forderung wird vom 15. bis 24. August Zeit haben, die Informationen zu überprüfen. Sehen Sie unten, was sich sonst noch geändert hat!

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Für Prouni werden neue Fristen festgelegt

Studierende namentlich genannt Liste Ab der ersten Ausschreibung haben sie vom 15. bis 24. August 2022 Zeit, sich den Institutionen, für die sie vorab ausgewählt wurden, persönlich oder aus der Ferne vorzustellen. Darüber hinaus müssen sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um die zum Zeitpunkt der Registrierung registrierten Daten nachzuweisen.

Aufgrund der Änderung wurden einige neue Fristen festgelegt. Hör zu:

  • Ergebnis des zweiten Aufrufs: 29. August;
  • Informationsnachweis für die zweite Ausschreibung: 29. August bis 8. September;
  • Frist für die Eintragung in die Warteliste: 13. und 14. September;
  • Bekanntgabe der Warteliste: 17. September;
  • Nachweis der Wartelisteninformationen: 19. bis 23. September.

Was ist Prouni?

Das Programm „Universität für alle“ (Prouni) bietet Voll- oder Teilstipendien für Grundstudiengänge an privaten Hochschulen an. Die Anmeldung zum Programm erfolgte vom 1. bis 5. August. Die Ergebnisse wurden am 9. veröffentlicht; Damit die Registrierung wirksam ist, muss der vorausgewählte Kandidat jedoch Informationen vorlegen, die belegen, dass er bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Dieselben Daten müssen bestätigt werden.

Der Kandidat muss über Folgendes verfügen:

  • Monatliches Bruttofamilieneinkommen pro Person von bis zu 1,5 Mindestlöhnen für den Erhalt eines Vollstipendiums;
  • Das erforderliche monatliche Pro-Kopf-Einkommen beträgt bis zu 3 Mindestlöhne, um einen Teilzuschuss von 50 % zu erhalten.

Um am Programm teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Hat studiert:

  • Gesamte Sekundarschulbildung an einer öffentlichen Schule;
  • Sämtliche Sekundarschulbildung an einer Privatschule mit einem Vollstipendium der Einrichtung oder eines Teils der Einrichtung oder ohne Stipendium;
  • Teilweise an einer öffentlichen Schule und teilweise an einer privaten Einrichtung mit einem Voll- oder Teilstipendium der Einrichtung oder ohne Stipendium;

3. Eine gesetzlich vorgesehene Behinderung haben;

4. Seien Sie Lehrer an einer öffentlichen Schule (ausschließlich für Bachelor- und Pädagogikkurse). Die Einkommensgrenze ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Die Eintragung erfolgt über die Website. Der Kandidat muss eine der letzten beiden Ausgaben des Enem absolviert haben. Darüber hinaus benötigen Sie einen Durchschnitt von mindestens 450 Punkten in den fünf Tests, ganz zu schweigen davon, dass Sie den Schreibtest nicht auf Null gesetzt oder als Trainer an der Prüfung teilgenommen haben.

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