Ein sehr verbreiteter Zweifel in der Bevölkerung betrifft die Tatsache, dass viele Menschen keine haben Erwerbstätigkeit, und dennoch möchten sie einen Beitrag zum INSS leisten, um die Rechte zu gewährleisten Renten, wie z Ruhestand, Krankengeld, unter anderem.
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Die Antwort auf diese Frage lautet: Ja, es ist möglich, Beiträge zum INSS zu leisten, auch wenn Sie keiner bezahlten Beschäftigung nachgehen. Und dafür müssen Sie den Social Security Guide (GPS) monatlich und optional bezahlen.
Um einen Beitrag zu GPS zu leisten, müssen Sie über 16 Jahre alt sein. Die Spende richtet sich an Arbeitslose, Hausfrauen, Studenten und viele andere, die ihre Rechte garantiert haben möchten. Der Beitrag kann zusätzlich zu einem Mindestlohn von 1.212 R$ bis zur Obergrenze von 7.087,22 R$ geleistet werden.
Das GPS wird auf der INSS-Website erstellt, wo Sie die erforderlichen Informationen eingeben und dazu die PIS/PASEP-Nummer angeben müssen. Wenn Sie also kein Zertifikat haben, müssen Sie sich vorher beim INSS registrieren.
Reiseführer, die weniger als sechs Monate überfällig sind, können bezahlt werden, es werden jedoch Zinsen berechnet und es muss ein neues Exemplar in der Meu INSS-Anwendung erstellt werden. Bei Verzögerungen von mehr als sechs Monaten entfallen die Leistungen für den Versicherten.
Bei der Registrierung muss ein Zahlungscode eingegeben werden. Sehen Sie sich unten alle Optionen an:
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1929 – Optionaler Steuerzahler mit geringem Einkommen
Für Steuerzahler, die weniger als zwei Mindestlöhne verdienen. In diesem Fall beträgt der Beitrag 5 % zusätzlich zum Mindestlohn, also 60,60 R$ pro Monat. -
1473 – Optionaler Steuerzahler
Für diejenigen, die keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen. In diesem Fall beträgt der Beitrag 11 % zusätzlich zum Mindestlohn, also 133,32 R$ pro Monat. -
1406 – Optionaler Steuerzahler
Für die gleiche Gruppe wie zuvor, mit der Ausnahme, dass der Beitrag hier 20 % zusätzlich zum Mindestlohn beträgt oder zusätzlich zu größeren Beträgen bis zur Obergrenze von R$ 7.087,22 gezahlt werden kann. In diesem Fall kann der Leistungsempfänger auch für Beitragszeit in den Ruhestand treten.
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