Rückenschmerzen sind für viele Menschen eine wiederkehrende Situation und ein Problem, das sich direkt auf die Arbeit dieser Menschen auswirkt. Denn selbst die „leichteste“ Arbeit, wie zum Beispiel Büroarbeit, kann die Schmerzen verschlimmern.
In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer verstehen, dass die Möglichkeit besteht, Sozialleistungen gegen Rückenschmerzen zu erhalten. Sehen Sie hier, was diese Vorteile sind und wie Sie sie nutzen können.
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Rente wegen Rückenschmerzen
Wer unter ständigen Rückenschmerzen leidet, muss gezielte Tests durchführen, um die Ursachen zu ermitteln und über Behandlungsmöglichkeiten nachzudenken. Wenn der Arzt in diesem Moment feststellt, dass ein dauerhaftes Problem vorliegt, wird eine Entscheidung darüber getroffen, wie der Arbeitnehmer sein Arbeitsleben fortsetzen soll.
Da aufgrund von Wirbelsäulenproblemen nicht jeder sein Berufsleben weiterführen kann, bleibt nur die Invaliditätsrente. Hierzu ist es notwendig, dem INSS die entsprechenden Unterlagen in Form von Untersuchungen und ärztlichen Verordnungen zum Nachweis der Behinderung vorzulegen.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass das INSS nur Personen eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit gewährt, die mindestens 12 Beiträge geleistet haben Sozialversicherung, mit Ausnahme einiger spezifischer Krankheiten, für die keine Schonfrist, sondern nur der Status der Sozialversicherung erforderlich ist. Das heißt, es ist wichtig, zumindest eine professionelle Registrierung als MEI oder eine NIS-Nummer zu haben.
Krankheitshilfe bei Rückenschmerzen
Es besteht auch die Möglichkeit, Krankengeld in Anspruch zu nehmen, eine Leistung für Menschen, die aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können. Im Gegensatz zur Invaliditätsrente ist diese Hilfe jedoch für Menschen gedacht, die an einer vorübergehenden Krankheit leiden.
Somit unterstützt die Leistung den Arbeitnehmer bei einer Krankheit, die länger als 15 Tage dauert, bis er wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann. Wie im Ruhestand sind auch hier mindestens 12 Beiträge und ein ärztlicher Nachweis erforderlich. Um herauszufinden, ob die Ursache der Schmerzen zu einer Pensionierung oder einer Beihilfe führt, muss sich der Arbeitnehmer einem INSS-Gutachten unterziehen.