Überprüfen Sie die INSS-Anpassung für 2023 basierend auf dem neuen Mindestlohn

Mit der erwarteten Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2023 werden auch einige vom Staat gezahlte Rechte und Leistungen neu angepasst. In diesem Fall werden die Beträge der Renten, Zahlungen über INNS und Renten überprüft. Daher werden wir im heutigen Artikel über die Neuanpassungen der Leistungen für 2023 auf Basis der Neuen sprechen Mindestlohn.

Vorteile für 2023

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In der vom ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro unterzeichneten vorläufigen Maßnahme wird der neue Mindestlohn des Landes von 1212 auf 1302 Reais angehoben. Dieser Wert kann sich jedoch aufgrund des Regierungswechsels ändern. Nach Angaben des INSS beginnen die Zahlungen ab dem 25. Januar 2023, wobei die neuen Werte auf der vorgeschlagenen Neuanpassung durch die Erhöhung des Mindestlohns basieren.

Für die INSS-Leistung basiert die Untergrenze auf dem Mindestlohn. Daher sollte ein Rentner oder Rentner von der Körperschaft ab diesem Jahr 1302 Reais erhalten. Ö

INSS Es verwaltet auch den Continuous Cash Benefit (BPC) – für Senioren über 65 Jahre und für Geringverdiener mit Behinderungen – einen Betrag, der auf dem Mindestlohn basiert. Im Falle der Rentenobergrenze erhöht sich der Höchstbetrag in diesem Jahr um 525,16 R$. Der Begünstigte erhält 7.612,38 Reais. Was schließlich die Begünstigten betrifft, die auf verspätete Einzahlungen vom INSS warten, erhalten sie ab Januar 2023 78.120 Reais oder mehr.

Überprüfen Sie anhand des INSS-Kalenders unten die Termine, an denen jeder Begünstigte sein Geld erhält.

Versichert ist, wer einen Mindestlohn verdient

  • Die Leistung endet vom 1. bis 25. Januar
  • Vorteil endet am 2. – 26. Januar
  • Vorteil endet am 3. – 27. Januar
  • Die Leistung endet vom 4. bis 28. Januar
  • Die Leistung endet vom 5. bis 29. Januar
  • Die Leistung endet vom 6. bis 30. Januar
  • Die Leistung endet vom 7. bis 31. Januar
  • Die Leistung endet vom 8. bis 1. Februar
  • Die Leistung endet vom 9. bis 2. Februar
  • Die Leistung endet vom 0. bis 3. Februar

Versichert ist, wer mehr als einen Mindestlohn verdient

  • Die Leistung endet am 1. und 6. – 1. Februar
  • Die Leistung endet am 2. und 7. Februar – 2. Februar
  • Die Leistung endet am 3. und 8. – 3. Februar
  • Der Vorteil endet am 4. und 9. – 6. Februar
  • Vorteil endet mit 5 und 0 – 7. Februar

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