Im Jahr 2014 wurde beim Bundesgerichtshof (STF) eine Klage mit dem Ziel eingereicht, die Rechnungslegung des Unternehmens zu korrigieren Der Abfindungsfonds (FGTS) wird aufgrund der Inflation im Gegensatz zu dem, was bisher gemacht wurde, gestrichen im Augenblick. Der Oberste Gerichtshof hat einen Termin für den Prozess festgelegt, der am 20. April stattfinden wird. Lerne mehr über Korrektur von FGTS im gesamten Artikel.
Die FGTS-Korrektur ist noch nicht garantiert
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Das Urteil der Direct Action of Unconstitutionality 5.090/2014, dessen Berichterstatter Minister Roberto Barroso sein wird, kann die Werte des FGTS korrigieren oder auch nicht.
Ziel der Aktion ist es, die Referenzrate (TR) durch einen Index zu korrigieren, der auf einer vom Brasilianischen Institut für Geographie und Statistik (IBGE) durchgeführten Messung basiert. Derzeit erfolgt die FGTS-Korrektur um diesen TR plus 3 % pro Jahr, seit 2017 liegt der TR jedoch sehr nahe bei Null und liegt derzeit bei 0,048 %.
Im Jahr 2019, genauer gesagt im September desselben Jahres, erließ Barroso eine vorläufige Entscheidung mit dem die Bearbeitung aller laufenden Verfahren zu diesem Thema ausgesetzt wurde Brasilien. Allerdings kann die angestrebte Korrektur der Klage schädlich für die öffentlichen Finanzen sein.
Denn wenn der Wert anhand eines Inflationsindex, wie dem INPC oder dem IPCA, korrigiert wird, z Beispielsweise kann es zu einer Milliardenlücke in den öffentlichen Konten kommen, und der Wert kann 300 R$ erreichen Milliarde.
Was ist der Abfindungsfonds?
Beim FGTS handelt es sich um eine monatliche Einzahlung in Höhe von 8 % des Gehalts des Arbeitnehmers, die vom Arbeitgeber direkt auf ein Konto der Caixa Econômica Federal eingezahlt wird. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert es wie ein Sparkonto, das das Unternehmen im Namen des Arbeitnehmers eröffnet und dessen Ziel es ist, ihn im Falle einer Kündigung ohne triftigen Grund zu schützen. Darüber hinaus gibt es weitere Situationen, in denen der Zugriff auf FGTS-Werte möglich ist:
- Tilgung von Schulden;
- Erwerb eines eigenen Hauses;
- Bei schwerer Erkrankung;
- Im öffentlichen Unglück;
- Bei drei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Job im Arbeitsportfolio;
- Tod des Inhabers (die Erben können ausscheiden);
- Im Ruhestand;
- Kündigung wegen gegenseitigem Verschulden oder höherer Gewalt;
- Geburtstagsentzug;
- Aussetzung einmaliger Arbeiten für mehr als 90 Tage;
- Über 70 Jahre alt;
- Kündigung des Vertrages für einen bestimmten Zeitraum.
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