Erbschaft: Erfahren Sie, wie es in der Praxis funktioniert und wer Anspruch darauf hat

Viele haben schon einmal von der Erbschaft gehört und wissen sofort, was es bedeutet. Was die meisten Menschen nicht wissen, ist, dass hinter jeder Regel mehrere Regeln stehen. É wichtig Weisen Sie darauf hin, dass die Lösung dieses Problems nicht einfach ist und dass es eine gewisse Zeit braucht, bis alles an seinem richtigen Platz ist.

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Während des Prozesses müssen einige Protokolle befolgt werden. Wissen Sie zum Beispiel, wie Knochen geteilt werden und welche konkreten Personen Anspruch darauf haben? Dann ist es Zeit zu lernen.

Was ist das Erbe?

Bei der Erbschaft handelt es sich um eine Reihe beweglicher oder unbeweglicher Güter, Rechte und Pflichten, die eine verstorbene Person – aus welchem ​​Grund auch immer – ihren Nachfolgern oder Verwandten hinterlässt. Es ist alles, was von dieser Person übrig bleibt und mit ihren Familienmitgliedern geteilt wird. Solange dies nicht geschehen ist, hat kein Erbe das Eigentum an dem, was zurückbleibt.

Damit diese Aufteilung stattfinden kann, wird eine Erhebung aller Güter durchgeführt, die die Person besaß, und der möglichen Schulden, die sie hinterlassen haben könnte. Die Teilung wird durchgeführt, um zu entscheiden, wie viel jeder Erbe haben wird. Dies kann auf zwei Arten erfolgen. Einvernehmlich, wenn die Rechtssubjekte dies beim Notar klären und es eine Einigung zwischen ihnen allen gibt, wenn nicht. Vor Gericht, wenn eine Justizbehörde entscheidet, worauf jedes Familienmitglied Anspruch hat.

Wer hat Anspruch auf das Erbe?

Bei der Aufteilung des Vermögens wird die Erbfolge der Erben berücksichtigt:

  • Ehepartner, Kinder und Enkelkinder;
  • Eltern und Großeltern;
  • Andere Verwandte, also Brüder, Onkel, Neffen und sogar Cousins ​​ersten Grades.

Wie kommt es zur Teilung?

Alle Erben erhalten gleiche Erbanteile. Möchte jemand einen größeren Teil seines Erbes jemand anderem hinterlassen oder jemanden, der nicht in der Erbfolge steht, dort unterbringen, ist ein Abschluss erforderlich Testament.

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