Die Arbeitslosenversicherung ist eine der Leistungen, die der Staat anbietet, um Arbeitnehmern nach einer ungerechtfertigten Entlassung ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit zu gewährleisten. Allerdings gibt es Situationen, in denen diese Hilfe verweigert wird und nicht alle Arbeitnehmer nachvollziehen können, warum sie keine Arbeitslosenversicherung haben. Wenn dies auch Ihre Frage ist, sehen Sie sich hier die vier Hauptregeln an, die den Zugriff auf die Leistung entziehen.
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Haben Sie eine andere Einnahmequelle
Für diejenigen, die einen anderen Job haben, im Rahmen der CLT-Registrierung und sogar ein Praktikum oder ein eigenes Unternehmen haben, wird die Arbeitslosenversicherung nicht freigegeben. Dies liegt daran, dass die Sozialversicherung weiß, dass es für den Arbeitnehmer nach der Entlassung andere Möglichkeiten gibt, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Versicherung ab dem Zeitpunkt, an dem Sie einen neuen Job annehmen, nicht mehr verfügbar ist.
Rentenleistungen erhalten
Ein weiterer Grund, der Sie möglicherweise vom Bezug der Arbeitslosenversicherung abhält, ist die Tatsache, dass Sie Sozialversicherungsempfänger sind. Das heißt, Personen, die in Rente gehen, haben keinen Anspruch auf Versicherung. Wer hingegen Unfallhilfe oder Sterbegeld erhält, kann die Hilfe auch garantieren.
Steuerbetrug
Falsche Daten sind einer der Hauptgründe dafür, dass Menschen die Chance auf eine Arbeitslosenversicherung verpassen. Dies kann im Falle eines Fehlers im System oder bei der Eingabe der Informationen passieren, aber auch die Folge eines Steuerbetrugsversuchs sein. In diesen Fällen ist es nicht nur möglich, dass die Person keinen Versicherungsschutz erhält, sondern auch mit einem Gerichtsverfahren rechnen muss.
Ablehnung der Beschäftigung
Abschließend muss betont werden, dass diejenigen, die eine Arbeitsmöglichkeit hatten und die Chance abgelehnt haben, ebenfalls keine Versicherung erhalten. Es ist zu beachten, dass dies ein Problem ist, das diejenigen betrifft, die ausgewählt wurden, sich aber entschieden haben, den Job abzulehnen. Daher können Sie weiterhin zu Vorstellungsgesprächen gehen und an Auswahlverfahren teilnehmen, da eine Ablehnung durch das Unternehmen keine Auswirkungen auf die Versicherung hat.