Beim Erhaltungseinheiten (UCs), unterteilt in zwei Gruppen, werden von der Bundesregierung geschützt und verwaltet von der Nationales System der Naturschutzeinheiten - SNUC. Dieses System legt Kriterien und Normen für die Einrichtung, Implementierung und Verwaltung von Schutzgebieten fest und wird durch die Gesetz Nr. 9.985 vom Juli 2000.
CUs können Full Protection Units oder Sustainable Use Units sein. Unser Fokus wird nun auf Full Protection Units liegen. Diese Art von UC hat als Hauptziel die Natur bewahren, zugelassen werden nur die indirekte Nutzung Ihrer natürlichen Ressourcen, mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Fälle, wie Bildungs- und Forschungsprojekte, mit vorheriger Genehmigung der Bereichsleiter.
Die Vollschutzeinheiten können von fünf Typen sein, sie sind: Ökologische Stationen, Biologische Reserven, Nationalparks, Naturdenkmäler und Wildschutzgebiete. Verstehen Sie die Hauptmerkmale jeder dieser Einheiten gemäß den Gesetz Nr. 9.985:
Ökologische Stationen – Ihr Ziel ist es, die Natur zu erhalten und wissenschaftliche Forschung zu betreiben. Sie befinden sich in öffentlichem Besitz und in öffentlicher Domäne, und die private Aneignung von Bereichen ist nicht erlaubt. Öffentlicher Besuch ist nur zu Bildungszwecken gestattet und unterliegt besonderen Vorschriften. Die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet hängt von der vorherigen Genehmigung der für die Verwaltung der Einheit zuständigen Stelle ab. Veränderungen des Ökosystems sind nur erlaubt, wenn sie darauf abzielen, veränderte Umgebungen wiederherzustellen, Arten mit den um die biologische Vielfalt zu erhalten oder Bestandteile von Ökosystemen für wissenschaftlich.
Biologische Reserven - Sie zielen auf die integrale Erhaltung der Biota und anderer natürlicher Eigenschaften ab, die innerhalb ihrer Grenzen existieren. Direkte menschliche Eingriffe oder Veränderungen der Umgebung sind nicht erlaubt, außer in Fällen, die dem Umweltschutz dienen. Sie sind in öffentlichem Eigentum und Eigentum. Öffentlicher Besuch ist zu Bildungszwecken nach besonderen Vorschriften gestattet. Wissenschaftliche Forschung bedarf einer vorherigen Genehmigung und ist ebenfalls geregelt.
Nationalparks - Ihr Ziel ist es, natürliche Ökosysteme von großer ökologischer Relevanz und landschaftlicher Schönheit zu erhalten. Sie sind in öffentlichem Eigentum und Eigentum. Öffentlicher Besuch ist erlaubt, solange die in den Vorschriften vorgesehenen Beschränkungen eingehalten werden. Wissenschaftliche Forschung bedarf einer vorherigen Genehmigung und ist ebenfalls geregelt. Er erhält den Namen State Park, wenn er vom State Park angelegt wird, und Municipal Park, wenn er von der Gemeinde geschaffen wird.
Naturdenkmäler - Dies sind Gebiete, die aus seltenen Naturstätten bestehen, einzigartig oder von großer landschaftlicher Schönheit sind. Da es möglich ist, die Erhaltung dieser Gebiete mit der Nutzung des Landes und der natürlichen Ressourcen des Ortes in Einklang zu bringen, ist das Vorhandensein von Privateigentum zulässig. Öffentliche Besuche und wissenschaftliche Forschung vor Ort sind erlaubt, sofern sie bestimmten Vorschriften folgen.
Wildschutzgebiete - Diese Gebiete sollen die Bedingungen für das Vorkommen oder die Reproduktion von Arten oder Gemeinschaften der lokalen Flora und der ansässigen oder wandernden Fauna gewährleisten. Da es möglich ist, die Erhaltung dieser Gebiete mit der Nutzung des Landes und der natürlichen Ressourcen des Ortes in Einklang zu bringen, ist das Vorhandensein von Privateigentum zulässig. Öffentliche Besuche und wissenschaftliche Forschung vor Ort sind erlaubt, sofern sie den spezifischen Vorschriften des Referats entsprechen.
Von Flávia Figueiredo
Diplom in Biologie
Quelle: Brasilien Schule - https://brasilescola.uol.com.br/biologia/unidades-protecao-integral.htm