Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen gilt als jede Unterlassung oder Aggression aufgrund des Geschlechts. Als Gewalt gilt, wenn sie „Tod, Verletzung, körperliches, sexuelles oder psychisches Leiden sowie moralischen oder Sachschaden“ verursacht.

Arten von Gewalt gegen Frauen

Die Arten von Gewalt gegen Frauen werden im Maria da Penha Gesetz (Gesetz Nr. 11.340/06) definiert als:

1. Körperliche Gewalt

Körperliche Gewalt tritt auf, wenn die körperliche Unversehrtheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist.

Körperliche Gewalt äußert sich hauptsächlich in:

  • Ohrfeigen, Tritte, Schläge
  • Strangulation, Erstickung, Zwangsstilllegung
  • Objekt werfen
  • Verletzungen durch Schusswaffen oder Klingenwaffen (scharfe oder durchdringende Gegenstände)
  • Verbrennungen

2. Psychische Gewalt

Als psychische Gewalt wird jede Handlung angesehen, die emotionale Schäden, das Selbstwertgefühl oder die Freiheit und Selbstbestimmung einschränken und die psychische Gesundheit gefährden kann.

Psychische Gewalt äußert sich in:

  • Beleidigungen, Demütigungen, Spott
  • Drohungen, Manipulation, Erpressung
  • Verfolgung
  • Verletzung der Privatsphäre und Intimität
  • Kontrolle von Verhalten und Handlungen
  • Einschränkungen des Rechts auf Kommen und Gehen, auf Bildung und Information
  • ständige Kontrolle
  • Erkundung

3. sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt ist das Verhalten, bei dem eine Frau gezwungen wird, gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr zu bezeugen, zu verrichten oder daran teilzunehmen. Es gilt auch als sexuelle Gewalthandlungen, die ihre sexuellen und reproduktiven Rechte verhindern oder einschränken.

Sexuelle Gewalt äußert sich in:

  • Vergewaltigung – Erzwingung von Geschlechtsverkehr durch Gewaltanwendung, Erpressung, Manipulation, Drohung oder Unfähigkeit, eine Einwilligung auszusprechen
  • Auferlegung ungewollter oder abgelehnter sexueller Handlungen
  • die Anwendung von Verhütungsmethoden auferlegen oder verweigern
  • Abtreibung erzwingen oder veranlassen
  • Schwangerschaft, Heirat oder Prostitution verhängen

4. Eigentumsgewalt

Als eheliche Gewalt wird jede Handlung verstanden, die zu einem wirtschaftlichen Schaden am Vermögen oder Vermögen von Frauen führt.

Erbliche Gewalt äußert sich in:

  • Raub, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum
  • Dokumentenvernichtung
  • Arbeitsmaterial absichtlich beschädigen
  • Gegenstände von finanziellem oder emotionalem Wert absichtlich beschädigen
  • ständige Kontrolle über Geld und Ausgaben

5. moralische Gewalt

Moralische Gewalt ist jeder Akt der Beleidigung, Verleumdung und Diffamierung, der die moralische Integrität einer Frau verletzt.

Moralische Gewalt äußert sich in:

  • Falsche Vorwürfe
  • Veröffentlichung oder Ausstellung des intimen Lebens
  • Anspielungen oder Reden, die die Natur der Frau angreifen

Auch sehen:

  • Femizid
  • Maria da Penha Gesetz
  • Internationaler Frauentag
  • Feminismus
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