Privatrecht ist das Rechtsordnung, die private Interessen regelt.
Fragen wie das Familienerbe und die Erbfolge sind Angelegenheiten des Privatrechts, das in Zivilrecht und Wirtschaftsrecht unterteilt ist.
Siehe die Bedeutung von Rechtsordnung.
Das Privatrecht hat seinen Ursprung im römischen Recht, wo erstmals die Trennung zwischen Rechtsnormen etabliert wurde von öffentlichem Interesse, öffentliches Recht und solche, die private Angelegenheiten regeln sollen, Recht Privatgelände.
Die Trennung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht hat heute innerhalb der Allgemeinen Rechtslehre didaktischen Charakter.
mehr wissen über Öffentliches Recht.
Zweige des Privatrechts
- Zivilrecht: Das Zivilrecht ist das Rechtssystem, das die Rechte und Pflichten der Bürger als Mitglieder der Gesellschaft bestimmt. Seine Regeln sind im Allgemeinen im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
- Wirtschaftsrecht: Das Wirtschaftsrecht, früher Handelsrecht genannt, legt Normen für Beziehungen fest zwischen Unternehmen, und seine Regeln sind zwischen dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Teilen des Gesetzes geregelt Öffentlichkeit.
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