Stiefsohn ist die Person, die ist leibliches Kind eines der Ehegatten oder Partner, in der Regel das Ergebnis einer früheren Beziehung dieser Person. Das weibliche Stiefkind ist Stieftochter.
Ein Mann, der beispielsweise ein Kind hat und eine andere heiratet (die nicht die leibliche Mutter des Kindes ist), gilt als Stiefmutter des Kindes, während das Kind als sein Stiefsohn gilt. Kurz gesagt, ein Verstehen ist das Kind der Stiefmutter oder des Stiefvaters.
Laut Gesetz - Artikel Nr. 1.595 des Bürgerlichen Gesetzbuches - Patenkinder werden berücksichtigt Schwiegereltern des Ehepartners oder Lebenspartners Ihres leiblichen Vaters/Ihrer leiblichen Mutter.
Kunst. 1.595. Jeder Ehegatte oder Partner ist mit den Verwandten des anderen durch das Band der Affinität verbunden.
§ 1 Die verwandtschaftliche Verwandtschaft ist auf Vorfahren, Nachkommen und Geschwister des Ehegatten oder Lebenspartners beschränkt.
§ 2 In gerader Linie erlischt die Verwandtschaft nicht mit der Auflösung der Ehe oder der festen Lebensgemeinschaft.
Die verwandtschaftlichen Familienbeziehungen erlöschen in diesem Fall nach der Gesetzgebung auch nach der Auflösung der Beziehung zwischen den Ehegatten nicht. So bleibt beispielsweise auch bei der Scheidung des Paares die Affinität zwischen Stiefmutter/Stiefvater und Stiefsohn bestehen.
Im Englischen kann das Wort Stiefsohn übersetzt werden als Stiefsohn.
Siehe auch:Bedeutung von Stiefvater.