Bedeutung von Zwang (Was es ist, Begriff und Definition)

Zwang ist die Handlung des Zwanges, d.h. jemanden zwingen, etwas gegen seinen Willen zu tun. Aus rechtlicher Sicht ist das Delikt der Nötigung gekennzeichnet als die Handlung mit Druck oder Gewalt (körperlich oder verbal) vor einer anderen Person mit dem Ziel, etwas gegen ihren Willen zu erlangen.

Nötigung gilt als Unrecht, da sie beispielsweise das Recht des Einzelnen auf Handlungsfreiheit unmittelbar verletzt.

Im juristischen Bereich ist Zwang auch die Wirkung von Verlegenheit verursachen in anderen immer noch mit der Absicht, ohne den Willen der erzwungenen Person ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Wenn eine ernsthafte (verbale) Drohung verwendet wird, gilt dies als moralischer Zwang.

Das brasilianische Zivilgesetzbuch legt die Bedeutung von Zwang für das Zivilrecht zwischen den Artikeln 151 und 155 fest. Je nach Inhalt des Textes wird das Gericht unter anderem Geschlecht, Alter, Zustand, Gesundheit und die Schwere der Nötigung beurteilen.

Ö Zwangsverbrechen es basiert auch auf Artikel 22 des Strafgesetzbuches, definiert als "unwiderstehlicher Zwang und hierarchischer Gehorsam".

Kunst. 22 - Wenn die Tat unter unwiderstehlichem Zwang oder in strikter Befolgung einer nicht offensichtlich rechtswidrigen Anordnung eines hierarchischen Vorgesetzten begangen wird, ist nur der Urheber des Zwanges oder der Anordnung strafbar.

Auch im Strafgesetzbuch wird Zwang erneut durch Artikel 146 erwähnt, wo er als "illegaler Zwang" bezeichnet wird:

Kunst. 146 - Jemanden durch Gewalt oder ernsthafte Drohung in Verlegenheit bringen oder nachdem er ihn reduziert hat, durch jedes andere Mittel, die Fähigkeit, Widerstand zu leisten, nicht zu tun, was das Gesetz erlaubt, oder zu tun, was es tut nicht senden.

Die Strafe für dieses Verbrechen ist Haft, von 3 (drei) Monaten bis zu 1 (einem) Jahr, oder die Zahlung einer Geldstrafe.

Einige der wichtigsten Synonyme von Zwang sind: Bedrohung; Zurückhaltung; Repression; Mobbing; Unterdrückung; Tyrannei; und Gewalt.

Zwang und Zwang

Beide Wörter existieren in der portugiesischen Sprache und sind synonym. Aber auch bei ähnlichen Bedeutungen kann die Verwendung von Zwang und Zwang je nach Situation variieren.

Zwang bezieht sich zum Beispiel auf die rechtliche Befugnisse der Behörden zur Durchsetzung von Gesetzen oder Menschen zu zwingen, sich daran zu halten.

Unter Zwang versteht man hingegen die Form von körperlicher oder verbaler Gewalt, die eine bestimmte Person dazu zwingt, gegen ihren Willen zu handeln.

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