Unterversorgung ist ein Adjektiv, das Abwesenheit oder Mangel bedeutet. Dieser Begriff wird oft verwendet, um finanzielle Bedürftigkeit zu bezeichnen, d. h. wenn Es gibt nicht genug Ressourcen, um sich selbst zu ernähren.
Eine Person, die nicht über die Ressourcen verfügt, um sich selbst zu ernähren und ihre finanziellen Verpflichtungen zu tragen, wird als bezeichnet ungenügend.
Geringe Angemessenheit in Recht
Unter Untersuffizienz versteht man im juristischen Vokabular diejenige Partei, die in einem verfahrens-, kaufmännischen oder Arbeitsverhältnis als schwächer oder finanziell bedürftig gilt.
Bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit ist es möglich, dass die Person eine Erklärung der Unterversorgung im Volksmund als "Armutserklärung" bekannt. Aufgrund dieser Aussage kann der Richter feststellen, dass die Kosten eines Verfahrens kostenlos sind (freie Justiz).
Siehe die Bedeutung von Armut.
Hyposuffizienz wird auch im Verbraucherrecht und im Arbeitsrecht verwendet, da ist der Auffassung, dass der Verbraucher und der Arbeitnehmer die schwächsten Teile der Beziehung sind, verglichen mit Unternehmen und Arbeitgeber. Aus diesem Grund gelten sie als ungenügend (
ungenügend Verbraucher).In diesem Fall kann die Untersuffizienz zur Feststellung der Beweislastumkehr herangezogen werden. Die Aufhebung ist eine Ausnahme, die besagt, dass der Beweis eines Vorwurfs von der verklagten Person erbracht werden muss. In der Regel muss der Beweis von der Person erbracht werden, die eine Tatsache oder einen Schaden verfolgt und behauptet.
Erfahre mehr über die Bedeutung von Beweislast und Umkehr der Beweislast.
Synonyme von Unterversorgung
- Zahlungsfrist
- Zerbrechlichkeit
- Abhängigkeit
- Armut
- Abwesenheit
Die Antonyme des Wortes können sein: Selbstversorgung, Unabhängigkeit und Autonomie.