Erfahren Sie, welche Krankheiten den Ruhestand möglich machen

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie aufgrund einer Erwerbsunfähigkeit in Rente gehen können oder wenn Ihnen Leistungen ausgesetzt wurden und Sie an einer Pathologie leiden, ist dieser Text ideal für Sie. Wissen Sie, welche Krankheiten den Ruhestand ermöglichen.

Zunächst muss geklärt werden, was eine Pensionierung wegen Krankheit oder Invalidität, also eine Invaliditätspensionierung, bedeutet. Wenn eine Person von einer Krankheit oder Behinderung betroffen ist, die sie dauerhaft behindert, sowie von den in diesem Artikel genannten Krankheiten, ist es möglich, beim INSS einen Rentenantrag zu stellen.

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Zur Klarstellung: Diese Krankheiten machen den Menschen nicht allein deshalb handlungsunfähig, weil sie auftreten. Sie werden einer Analyse unterzogen und es besteht die Meinung, dass es sich nach gesundem Menschenverstand um schwere Krankheiten handelt.

Nun, wenn die Voraussetzungen einer Mindestkarenzzeit von zwölf Monaten und einer behindernden Krankheit erfüllt sind, haben Sie das Recht, wegen Invalidität in den Ruhestand zu treten.

Es stellt sich heraus, dass nicht alle Krankheiten dem Anspruchsberechtigten dieses Recht einräumen. Darüber hinaus kann die Vergünstigung, selbst wenn sie vorliegt, in bestimmten Fällen, wie z. B. der Rückkehr zur Arbeit, dem Tod oder der Genesung von einer Behinderung, storniert werden.

Nachdem wir uns nun mit diesen Annahmen befasst haben, sehen wir uns eine Liste der Krankheiten an, die ausreichen, um zu einer Pensionierung zu führen.

Krankheiten, die eine Pensionierung erfordern:

  • Parkinson-Krankheit;
  • Aktive Tuberkulose;
  • Geistige Entfremdung;
  • Blindheit;
  • Schwere Nephropathie;
  • Erworbenes Immunschwächesyndrom (AIDS);
  • Multiple Sklerose;
  • Lepra;
  • Schwere Lebererkrankung;
  • ankylosierende Spondyloarthritis;
  • Schwerer Zustand einer Osteitis deformans (Morbus Paget);
  • Behinderung und irreversible Lähmung;
  • Schweres Neoplasma;
  • Schwere Herzerkrankung;
  • Strahlenbelastung;

Diese Krankheiten sind in Artikel 151 des Gesetzes 8213/91 aufgeführt.

Abschließend ist zu beachten, dass diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, d. h. es kann noch weitere geben, die einen Anspruch auf den Ruhestand begründen. Nach der Gewährung muss der Begünstigte alle zwei Jahre eine Inspektion beim INSS durchführen.

Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Einhaltung bestimmter Anforderungen nicht erforderlich ist, wie beispielsweise das Nichtbedürfen die 12-monatige Nachfrist nachweisen, wie z. B. etwaige Unfälle, Unfälle und Krankheiten in der Arbeit.

Damit bleiben die wesentlichen Zweifel zu diesem Thema geklärt. Haben Ihnen diese Tipps gefallen und möchten Sie weitere Inhalte dieser Art lesen? Zugang zur Schulbildung.

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