Derzeit läuft die Warteliste für das notwendige Vorstellungsgespräch Visa Wirtschaft und Tourismus für UNS beträgt 484 Tage, und für diese Zeit gibt es keine Schätzung für eine Reduzierung, zumindest nicht im Hinblick auf die nahe Zukunft.
Allerdings hat die US-Regierung den Botschaften und Konsulaten in Brasilien erlaubt, auf die Ausnahmeregelung zu verzichten Obligatorisches persönliches Vorstellungsgespräch, abhängig von der Art des für die Reise beantragten Visums zu den USA. Diese Verordnung gilt für Touristen-, Arbeits-, Austausch- und Studienvisa, Maßnahmen, die im Jahr 2022 eingeführt wurden, deren Gültigkeit jedoch bis Ende 2023 verlängert wurde.
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Die Fälle von Visa, die von der Erlaubnis zur Nichtdurchführung des persönlichen Gesprächs betroffen sind, sind vielfältig. Zunächst werden wir darüber sprechen bei der Erneuerung des H-2-Visums oder seinem ersten Antrag, der sich auf Ausländer bezieht, die saisonal oder vorübergehend in den Vereinigten Staaten arbeiten werden Vereinigt. Daher können sich die Konsulatsbeamten im Hinblick auf diese Arbeitnehmer dafür entscheiden, auf die Befragung zu verzichten.
Eine weitere Modalität, bei der auf das Vorstellungsgespräch verzichtet werden kann, ist die von Tourismus, was für Brasilianer eine gute Nachricht ist, da diese Kategorie den Großteil der nationalen Anfragen ausmacht. Daher kann jede Visumverlängerung von einem Vorstellungsgespräch befreit sein, sofern das vorherige Visum weniger als 48 Monate alt ist, auch das Visum für Geschäfts- und Tourismusreisen – B1/B2.
Auch andere Visa, die in einem Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten stehen, können erlassen werden, zum Beispiel:
- H-1 oder O: Spezialisten;
- H-3: Auszubildender;
- H-4: Verwandte des Inhabers eines H-Visums;
- L: Führungskräfte und Manager;
- P: Sportler und Künstler;
- Q: Internationale Programme.
Voraussetzung für die Befreiung ist in diesen Fällen jedoch, dass Sie zuvor ein US-Visum erhalten haben und niemals ein Antrag auf Einreise in die USA abgelehnt wird.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch in den hier genannten Fällen eine Ausnahmeregelung nicht zwingend erforderlich ist und der Konsularbeamte dies verlangen kann Interviewpersönlich, je nach Bedarf.
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