In schwierigen Krankheitsmomenten können brasilianische Arbeitnehmer auf die Hilfe des Nationalen Instituts für soziale Sicherheit zählen (INSS), sofern sie versichert sind. Es gibt jedoch welche Krankheiten die es nicht brauchen INSS-Kulanzfristund erleichtert so die Bestellung. Verstehen!
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Was ist eine Schonfrist?
Kurz gesagt ist die Nachfrist die Mindestbeitragszeit, die eine Person beim INSS haben muss, um Hilfe zu erhalten. In diesem Fall verlangt die Sozialversicherung eine Beitragszahlung von mindestens 12 Monaten, damit jemand Anspruch auf Leistungen wie Invaliditätsrente oder Krankheitsbeihilfe hat.
Es gibt jedoch einige Fälle, in denen ein Gefühl der Dringlichkeit besteht, beispielsweise bei schweren Krankheiten, und dann setzt das INSS die Notwendigkeit der Schonfrist aus. Es ist jedoch weiterhin erforderlich, dass sich der Arbeitnehmer in einem versicherten Zustand befindet.
Diese Bedingung betrifft die Anmeldung bei der Sozialversicherung, damit der Antrag freigegeben werden kann. Versichert sind also Personen, die staatliche Leistungen beziehen, einen formellen Vertrag haben oder Beiträge zur Sozialversicherung leisten.
Was dieses letzte Kriterium betrifft, ist es erwähnenswert, dass die Sozialversicherung davon ausgeht, dass mindestens 12 Monate nicht erforderlich sind, damit jemand Anspruch auf die Leistungen hat. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer eine schwere Krankheit entwickelt oder einen Unfall am Arbeitsplatz erleidet, der zu einer Behinderung führt.
Krankheiten, die von der Schonfrist ausgenommen sind
Mit der Krankenhilfe bietet das INSS Arbeitnehmern, die vorübergehend erkrankt sind, Sicherheit. Bei einer Überschreitung von mehr als 15 Urlaubstagen versucht die Sozialversicherung, eine neue Untersuchung durchzuführen.
Wenn dann der dauerhafte Krankheitszustand bestätigt wird, erfolgt eine Umwandlung von Krankengeld in Invaliditätsrente. Bei folgenden Erkrankungen ist die zwölfmonatige Beitragsschonfrist jedoch aufgrund ihrer Dringlichkeit entbehrlich:
- Aktive Tuberkulose;
- Krebs;
- Geistige Entfremdung;
- Lepra;
- Irreversible und behindernde Lähmung;
- Blindheit;
- Vernichtende Spondyloarthritis;
- Schwere Herzerkrankung;
- Parkinson-Krankheit;
- Schwere Nephropathie;
- Osteitis deformans;
- Schwere Lebererkrankung;
- Strahlenbelastung;
- AIDS.