Um als versicherte Person vom Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INSS) abgedeckt zu werden, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, um Unterstützung vom Institut zu erhalten. Dieses von der Regierung bereitgestellte Programm bietet Arbeitnehmern einige Vorteile, aber viele sind sich der Möglichkeiten nicht bewusst.
Aus diesem Grund finden Sie im Folgenden eine sehr gute Leistung für INSS-Versicherte und wie Sie sich anmelden können.
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"Zahlungsfrist!" angeboten vom INSS
Es gab eine Zeit, in der das INSS es als „Schonfrist“ bezeichnete, weiterhin Leistungen vom Institut zu erhalten, aber viele Menschen sind sich dessen nicht bewusst. Für diejenigen, die mit einem formellen Vertrag arbeiten und entlassen werden, wird eine INSS-Kulanzfrist berechnet (ein Zeitraum von 12 Monaten).
Bei nachgewiesener unfreiwilliger Arbeitslosigkeit verdienen Sie also weitere 12 Monate. Dieser Zeitraum kann um 12 Monate verlängert werden, wenn der Versicherte mehr als 120 aufeinanderfolgende Monate Beiträge geleistet hat, die zum Verlust des Versicherungsstatus führten.
Das heißt, der Pflichtversicherte behält seine Ansprüche beitragsunabhängig bis zu 24 Monate. Darüber hinaus kann die Frist bei Verlust des Arbeitsplatzes um weitere 12 Monate auf insgesamt 36 Monate Karenzzeit verlängert werden.
optionaler Beitrag
Für freiwillige Beitragszahler beträgt die Schonfrist sechs Monate. Bei der Bundeswehr beträgt die Frist beispielsweise drei Monate. Es ist erwähnenswert, dass Sie beim Verlassen der Kulanzfrist nicht das verlieren, was Sie bereits zum INSS eingezahlt haben. Dabei werden die Zeiträume zusammengefasst (aktuelle Periode plus bisherige Beiträge).
Dadurch erhalten Sie Ihre Sicherheit und Ihren Anspruch auf bereits bestehenden Versicherungsschutz zurück. Dies geschieht, wenn Sie Ihren ersten Beitrag zur Rückkehr leisten. Da Sie jedoch zurückgekehrt sind, um Beiträge zu leisten, haben Sie nicht sofort Zugriff auf alle Vorteile.
Dazu müssen Sie so lange Beiträge leisten, bis Sie die für den Leistungsbezug erforderliche Mindestbeitragszahl erreicht haben. Um Anspruch auf Leistungen zu haben, wird empfohlen, eine bestimmte Beitragszahl zu erreichen, die das INSS als „Mangelzeitraum“ bezeichnet.
Erfahren Sie, wie Sie sich für das INSS-Programm registrieren
- Die Anmeldung kann im Meu INSS-Antrag, auf der offiziellen Website oder telefonisch unter der Nummer 135 erfolgen.
- Sie müssen einen Antrag an die Nummer 135 stellen, wenn Sie nicht in der Familie sind (z. B. Kinder oder Anwälte).
- Bei der Registrierung ist die Eingabe der CPF-Nummer und der Personalausweisnummer erforderlich.
- Es ist nicht erforderlich, bei der Online-Anmeldung oder telefonisch unter 135 Unterlagen an das INSS zu senden.
- Darüber hinaus kann diese Anmeldung auch persönlich in einer Vertretung des Instituts erfolgen.