13. INSS: Vorteil, der bis zu 1.818 R$ erreichen kann, wurde freigegeben

Im März wurde festgelegt, dass es das geben würde 13. Vorschuss für Rentner und Rentner, durch Dekret 10.999, das im Amtsblatt erschien. Gemäß diesem Dekret erhalten INSS-Begünstigte in den Monaten April, Mai und Juni den Betrag, der sich auf den Vorschuss bezieht, mit einigen Einzelheiten. Tatsächlich ist bereits die erste Rate erschienen, die 50 % des Wertes der 13. beträgt. Sehen Sie hier, wann die anderen veröffentlicht werden.

Weiterlesen: Regierung schlägt neue Anpassung der Gehälter von Rentnern vor; Überprüfen Sie die Werte.

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Der Vormarsch des 13. für Rentner und Rentner

Gemäß Dekret 10.999 haben diejenigen, die Rente, Ruhestand, Krankengeld oder Inhaftierung beziehen, Anspruch auf den Vorschuss vom 13. September. Darüber hinaus muss der Leistungsempfänger einige dieser Leistungen seit Januar des Jahres erhalten.

Was die Ratenzahlung betrifft, so sollte diese zu zwei unterschiedlichen Zeitpunkten, also in zwei Raten, erfolgen. Im ersten Fall erhält der Leistungsempfänger den Betrag, der der Hälfte der Leistung entspricht. Da dies mit der Höhe der regulären Zahlung für den Monat April zusammenhängt, erhalten Rentner, die einen Mindestlohn (1.212 R$) beziehen, angesichts der Erhöhung 1.818 R$. Auch diejenigen, die mehr als ein Gehalt beziehen, sollten eine relative Erhöhung erhalten. Bei der zweiten Rate handelt es sich um den Restbetrag abzüglich der Einkommensteuerrate, falls eine Zahlung erforderlich ist.

offizieller Zahlungsplan

Die Zahlungen erfolgen über zwei Gruppen: Die erste besteht aus denjenigen, die einen Mindestlohn beziehen, und die zweite aus denjenigen, die mehr als ein Gehalt beziehen. Als Methode zur Organisation der Termine wird die endgültige Leistungsnummer verwendet. Überprüfen Sie Folgendes:

Erste Rate für diejenigen, die den Mindestlohn beziehen

Leistungsende:

  • 1 – 25/04;
  • 2 – 26/04;
  • 3 – 27/04;
  • 4 – 28/04;
  • 5 – 29/04;
  • 6 – 02/05;
  • 7 – 03/05;
  • 8 – 04/05;
  • 9 – 05/05;
  • 0 – 06/05.

Zweite Rate für diejenigen, die den Mindestlohn beziehen

Leistungsende:

  • 1 – 25/05;
  • 2 – 26/05;
  • 3 – 27/05;
  • 4 – 30/05;
  • 5 – 31/05;
  • 6 – 01/06;
  • 7 – 02/06;
  • 8 – 03/06;
  • 9 – 06/06;
  • 0 – 07/07.

Erste Rate für diejenigen, die über dem Mindestlohn verdienen

Leistungsende:

  • 1 und 6 – 02/05;
  • 2 und 7 – 03/05;
  • 3 und 8 – 04/05;
  • 4 und 9 – 05/05;
  • 5 und 0 – 06/05.

Zweite Rate für diejenigen, die über dem Mindestlohn verdienen

Leistungsende:

  • 1 und 6 – 01/06;
  • 2 und 7 – 02/06;
  • 3 und 8 – 03/06;
  • 4 und 9 – 06/06;
  • 5 und 0 – 07/06.

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