Es gibt keinen Ruhestand nach Alter ohne Beitragszeit zum INSS. Damit hat die Sozialversicherung die Kategorie geschaffen speziell versichert für Arbeitnehmer mit anderen Tätigkeiten als denen in städtischen Zentren, d. h. Personen, die auf ländlichen Grundstücken wohnen und dort arbeiten einzeln und/oder in landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder in einer Familienwirtschaft tätig sind und durch sie ihren eigenen Lebensunterhalt oder den ihrer eigenen verdienen Familie.
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Einige Beispiele sind:
- Ländlicher Mieter;
- Sitzend;
- Kreditnehmer;
- Zugelassener Partner oder Anteilseigner;
- Kleiner Produzent;
- Besitzer;
- Eigentümer; oder
- Nutznießer.
Als Sonderversicherte mussten Arbeitnehmer bis Oktober 1991 keinen Beitrag zum INSS leisten, um nach Alter in den Ruhestand zu gehen. Es reichte also aus, das Alter, den Beitragszeitpunkt und die ausgeübte Tätigkeit zu bescheinigen.
Seit November 1991 ist jedoch ein Beitrag zum INSS erforderlich. Infolgedessen begannen alle Sonderversicherten, die ihre Produktion oder einen Großteil davon verkauften, mit einem Prozentsatz von 1,3 % des Bruttowerts der Produkte einen Beitrag zur Sozialversicherung zu leisten.
Bürger, die bis Oktober 1991 eine ländliche Zeit haben, können diese im Ruhestand nutzen. Einschließlich kann es bereits vor dem 12. Lebensjahr gezählt werden, wie kürzlich vom STJ anerkannt wurde.
Voraussetzungen für den Ruhestand des Sonderversicherten sind:
- 180 Monate Beitragszeit;
- Männlich: 60 Jahre alt;
- Weiblich: 55 Jahre alt.
Indigene Völker und Quilombolas haben eine andere Lebensweise, da sie mit dem überleben, was sie auf ihrem Land produzieren, oder mit Kunsthandwerk. In diesem Fall ist der Nachweis der Beitragszeit anders.
Der Beitrag zum INSS ist nicht erforderlich, sofern die indigene Person nachweist, dass sie über die von FUNAI bereitgestellte Bescheinigung mit der Identifizierung der juristischen Person verfügt sein Aussteller, die Kategorie, in die der Erzeuger fällt, persönliche Qualifikation, Vorgehensweise bei der ländlichen Tätigkeit und Dokumentinformationen bereitgestellt. Auch Quilombolas müssen diese Anforderungen erfüllen.
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