Der Kindesunterhalt löst bei Eltern, die Unterhalt zahlen müssen, in der Regel eine Reihe von Bedenken aus. Das Gesetz bestimmt jedoch, was gerecht ist. Schließlich muss ein Kind von seinen Eltern die nötige Investition erhalten, da es noch abhängig ist. Dabei muss es eine Einigung geben, die das Beste für das Kind bietet. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass ggf. auch andere Personen für den Unterhalt von Kindern verantwortlich sein können. Daraus ergibt sich die Frage: Großeltern zahlen Kindesunterhalt?
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Die Verantwortung der Großeltern
Für das gesunde Wachstum der Kinder sind nicht nur die Eltern verantwortlich, sondern die ganze Familie muss ihren Beitrag leisten und sich um die Kleinen kümmern. Daher sieht Artikel 1.068 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor, dass alle anderen Verwandten diese Gebühr erhalten, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, für das Essen aufzukommen.
Dazu gehören Onkel, Cousins und Cousinen und insbesondere Großeltern, die nach ihren Eltern die nächsten Verwandten der Kinder sind. Daher ist es für Großeltern erst dann möglich, für den Kindesunterhalt aufzukommen, wenn die Eltern dazu nicht in der Lage sind. Allerdings wird das Gericht auch prüfen, ob sie auch in der Lage sind, für Lebensmittel aufzukommen. Andernfalls können weitere Angehörige angefordert werden.
Im Todesfall
Wir glauben allgemein, dass der einzige Grund, warum Großeltern für die Rente verantwortlich sein können, der Tod der Eltern ist. In diesem Fall entscheidet das Gericht jedoch, dass die Vormundschaft für das Kind beantragt werden muss, damit das Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann.
Dies bedeutet, dass die Vormundschaft nicht automatisch erfolgt, als ob es eine Erbfolge oder ähnliches gäbe. Zuvor muss es eine Vereinbarung zwischen dem möglichen neuen Nachhilfelehrer und der Justiz geben. Allerdings kommt es tatsächlich sehr häufig vor, dass Großeltern freiwillig die Vormundschaft für ihre Enkel erben. Es gibt sogar eine Präferenz der Justiz, die Vormundschaft auf diese Personen zu übertragen, da sie die nächsten Verwandten des Kindes sind.