Finden Sie heraus, ob Eltern Vermögenswerte aus dem Erbe ihrer Kinder verkaufen können

Wenn eine Person stirbt, müssen ihre Besitztümer inventarisiert und der gesamte Prozess zur Aufteilung abgeschlossen werden. Bei der Erbschaft handelt es sich um eine Reihe von Rechten und Pflichten, die einer Person oder einer Gruppe von Personen übertragen werden und im Todesfall Teil des Testaments sind. Der Anspruch auf eine Erbschaft entsteht daher erst, wenn der Nachlasseigentümer verstirbt.

Solange ein Mensch jedoch lebt, hat er das Recht, über sein Eigentum nach eigenem Ermessen zu verfügen. In diesem Sinne finden Sie in diesem Artikel weitere Einzelheiten dazu Warum Kinder ihre Eltern nicht davon abhalten können, ihr Eigentum zu verkaufen.

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Finden Sie heraus, ob die Kinder die Eltern daran hindern können, auf dem Grundstück etwas zu unternehmen

Wenn wir über Vererbung sprechen, stellen sich viele Fragen. Zu Lebzeiten der Person stellen die künftigen Erben jedoch auch die Möglichkeit in Frage, dass die Kinder allen Handlungen zustimmen, die die Eltern mit ihrem Vermögen vornehmen wollen.

Im Allgemeinen gibt es laut Gesetz zu Lebzeiten der Person, die Eigentümerin der Güter ist, keine Erben. Es besteht nur die Hoffnung, die Güter zu erben. Dadurch haben Kinder wenig Macht, ihre Eltern beispielsweise davon abzuhalten, eine Immobilie zu verkaufen.

Was sind die Ausnahmefälle?

Der Eigentümer eines Vermögenswerts hat das Recht, den Betrag nach Belieben zu verkaufen, zu kaufen, zu verhandeln und auszugeben. Dies gilt, solange Sie über genügend Geld verfügen, um sich und Ihre behinderten Angehörigen zu ernähren.

Allerdings gibt es von dieser Regel einige Ausnahmen. Die erste ist, wenn die Person Kinder hat, verheiratet ist und eine Immobilie besitzt. In diesem Sinne muss nur der Ehegatte dem Verkauf zustimmen, nicht aber die Kinder, es sei denn, die Ehe folgt der Regelung der absoluten Trennung; in diesem Fall ist diese Genehmigung gesetzlich nicht erforderlich.

Darüber hinaus kann man sagen, dass die Kinder nur dann verpflichtet sind, sich am Verkauf eines Vermögenswerts zu beteiligen, wenn einer der Elternteile ihn an eines der Kinder verkauft. Daher müssen die anderen Nachkommen und der Verkäufer der Transaktion schriftlich zustimmen.

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