Wer gesundheitsschädlichen Tätigkeiten nachgeht, hat Anspruch auf Sonderrente

Arbeitnehmer, die gesundheitsschädliche oder gefährliche Tätigkeiten ausüben, haben Anspruch auf a Sonderruhestand, zertifiziert von denen, die solche Tätigkeiten ausführen und durch das zum Zeitpunkt der Arbeit geltende Recht geregelt sind.

Aber wissen Sie, für welche Tätigkeiten diese Sonderrente gesetzlich vorgesehen ist? Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie weiter unten!

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Was sind ungesunde und gefährliche Aktivitäten?

Gefährliche Tätigkeiten sind alle Tätigkeiten, bei denen Arbeitnehmer aufgrund ihrer Art oder Arbeitsweise einem ständigen Kontakt ausgesetzt sind mit Sprengstoffen, Elektrizität, ionisierenden Stoffen, radioaktiven Stoffen oder brennbaren Stoffen unter gefährlichen Bedingungen bedeutsam.

Ungesunde Tätigkeiten sind solche, bei denen Mitarbeiter gesundheitsschädlichen Stoffen ausgesetzt werden, die über das gesetzlich zulässige Maß hinausgehen.

Was ist Sonderruhestand?

Die besondere Kategorie der Sonderrenten ergibt sich aus der Tatsache, dass es sich um eine Sozialversicherungsleistung handelt, die Arbeitnehmern gewährt wird, die einer Berufstätigkeit nachgehen Arbeitstätigkeiten, bei denen sie gefährlichen Stoffen ausgesetzt sind, die im Laufe der Zeit ihre Gesundheit und Integrität schädigen können Körper.

Wer hat Anspruch auf eine Sonderrente?

Anspruch auf diese Leistung hat jeder Arbeitnehmer, der in gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Situationen arbeitet. Eine solche Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz muss über einen bestimmten Zeitraum erfolgen.

Um diese Rente zu erhalten, müssen Arbeitnehmer in jedem Fall eine tatsächliche Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen nachweisen, wobei als Parameter der Beitragszeitpunkt und das Mindestalter gelten:

  • 55 Jahre alt sein + 15 Jahre risikoreicher Aktivität;
  • 58 Jahre alt sein + 20 Jahre Aktivität mit mittlerem Risiko;
  • 60 Jahre alt sein + 25 Jahre risikoarme Aktivität.

Einige Berufe, die Anspruch auf diese Rente haben

  • Aktivität mit geringem Risiko: 25 Jahre Aktivität

Atemweg; Hilfs- oder allgemeine Dienste; Feuerwehrmann; Der Chirurg; Zahnarzt; Elektriker (über 250 Volt); Krankenschwester; Chemie-, Metallurgie- und Bergbauingenieure; Journalist; Surface Miner; Busfahrer; Bewaffnete Wache; und andere.

  • Aktivität mit mittlerem Risiko: 20 Jahre Aktivität

Extraktor für weißen Phosphor und Quecksilber; Tintenhersteller; Bleischmelzgerät; Sprengladegerät; Feuerwehrmann; und andere.

  • Aktivität mit hohem Risiko: 15 Jahre Aktivität

Brecher; Steinlader; Cavouqueiro; Brutapparat; Bergleute unter Tage; Betreiber eines unterirdischen Steinbrechers; Felsbohrer in Höhlen.

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