Vorteil für Kinder und Jugendliche: Sehen Sie, wie Sie ihn erhalten

Die von der Bundesregierung bereitgestellte Ressource namens Benefit of Continued Provision (BPC) zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche mit einem Betrag von 1.212 R$ zu unterstützen. Um Anspruch auf die Leistung zu haben, müssen jedoch einige Anforderungen des Nationalen Instituts für Soziale Sicherheit (INSS) erfüllt sein.

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Was ist BPC?

Verständnismäßig wird diese Leistung Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen angeboten. Darüber hinaus deckt die Versicherung unabhängig vom Alter auch andere Personen unter den gleichen Bedingungen ab. Darüber hinaus haben auch ältere Menschen ab 65 Jahren, die sich in einer Situation sozialer Not befinden, Anspruch auf die Hilfe.

Was Menschen mit Behinderungen betrifft, können diejenigen, die eine langfristige geistige, körperliche, intellektuelle oder sensorische Beeinträchtigung haben, es erhalten. Daher können diejenigen, denen es schwerfällt, gleichberechtigt mit anderen aktiv und umfassend am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, um Hilfe bitten.

Wer kann die Leistung erhalten?

Für die Beantragung der Teilnahme am Programm gelten folgende Regeln:

  • über ein Einkommen von höchstens 1/4 des Mindestlohns pro Person in einer Familiengruppe verfügen;
  • Der Leistungsempfänger muss sich einer medizinischen und sozialen Beurteilung beim Nationalen Institut für Soziale Sicherheit (INSS) unterziehen;
  • BPC-Empfänger sowie deren Familien müssen im Einheitsregister (CadÚnico) registriert sein.

Nur wenn diese Bedingungen eingehalten werden, können Menschen mit Behinderungen und Senioren über 65 Jahren Zugang zu Hilfe erhalten.

Wie beantrage ich BPC?

Um die Aufnahme in das Programm zu beantragen, muss die Person den BPC über die INSS-Servicekanäle oder telefonisch unter 135 beantragen. Bei einem Festnetzanschluss ist der Anruf kostenlos.

Eine weitere Möglichkeit zur Registrierung besteht darin, auf die Website zuzugreifen oder die mobile Anwendung Meu INSS herunterzuladen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Antrag persönlich bei einer Sozialversicherungsagentur (APS) zu stellen.

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