Die Zahlung des zweiten Teils der Rückerstattung der individuellen Einkommensteuer (IRPF) wurde bereits vom Federal Revenue Service freigegeben.
Die Nachricht ermutigt insbesondere Menschen, die nicht in den ersten Zahlungsstrom einbezogen wurden, eine Gruppe, die Millionen von Menschen entspricht.
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Ab sofort können Steuerzahler neben der Prüfung des Eingangsdatums auch die bestmögliche Verwendung des Geldes planen.
Die Einzahlung der IR-Rückerstattung erfolgt automatisch auf das Konto, das die Person bei der Übermittlung des Dokuments an das Finanzamt angegeben hat.
2. Rückerstattungscharge verfügbar
Die IR-Rückerstattung ist eine Möglichkeit für den Staat, einen Teil der gezahlten Steuer an Steuerzahler zurückzuerstatten, die erklärt haben, dass Geld in den öffentlichen Kassen verbleibt.
Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine „fairere“ Art, mit Einnahmen aus der Steuererhebung umzugehen.
Alle, die am Ende „mehr“ bezahlt haben, als sie sollten, können ihr Geld zurückbekommen. Dies passt zu einigen spezifischen Situationen, die von der Bundesfinanzbehörde selbst festgelegt werden.
Gesundheitsausgaben, Kinder, Bildung usw. Diese Konten können zu einem Einkommenssteuerabzug führen und zu einer höheren Rückerstattung an den Steuerzahler führen.
Wann landet das Geld auf dem Konto?
Die Zahlungstermine für die IR 2023-Rückerstattung wurden von der Bundesregierung bereits bekannt gegeben und die Auszahlung der 1. Tranche ist bereits erfolgt. Im Falle der 2. Charge erhalten Steuerpflichtige, die Anspruch darauf haben, dies ab diesem Freitag (30).
Auf diese Weise behalten Sie einfach das Konto im Auge, das dem Finanzministerium während des Deklarationsprozesses zu Beginn des Jahres gemeldet wurde.
Wenn Sie nicht dabei sind Zahlung Schauen Sie sich die Daten dieser Charge an:
- 2. Batch: Beratung am 23.06., Zahlung am 30.06.;
- 3. Batch: Beratung am 24.07., Zahlung am 31.07.;
- 4. Batch: Beratung am 24.08., Zahlung am 31.08.;
- 5. Batch: Beratung am 22.09., Zahlung am 29.09.
Um auf die Website des Bundesfinanzamts zuzugreifen, geben Sie einfach das ein Portal der Bundesregierung.