Mindestens 10 Millionen Brasilianer verfügen über PIS/Pasep-Beträge zum Abheben, haben diese Beträge jedoch noch nicht abgehoben. Laut Umfrage von Sparkasse Insgesamt stehen 23 Mio. R$ zur Abhebung bereit. Hier erfahren Sie, wie Sie Geld anfordern können PIS/Pasep und wer Anspruch darauf hat.
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Wer kann einen Betrag in PIS/Pasep erhalten?
Seit 2020 verwaltet die Caixa Econômica Federal das Geld der Brasilianer, die den PIS/Pasep-Betrag nicht eingelöst haben. Dies liegt daran, dass dieser Fonds zu diesem Zeitpunkt aufgelöst wurde und in den Severance Indemnity Fund (FGTS) integriert wurde.
So können diejenigen, die zwischen 1971 und dem 4. Oktober 1988 mit einem formellen Vertrag sowohl in einem privaten Unternehmen als auch im öffentlichen Sektor gearbeitet haben, bei der Bank den Entzug des PIS/Pasep beantragen. Dazu muss der Arbeitnehmer den FGTS-Antrag herunterladen, über den er herausfinden kann, ob noch ein Betrag verfügbar ist oder nicht.
Wenn ja, erhalten Sie die Meldung „Sie haben eine Auszahlung möglich“, also klicken Sie einfach darauf und wählen Sie dann die Option „PIS/Pasep-Auszahlung beantragen“. Abschließend muss entschieden werden, ob es besser ist, Geld in einer physischen Filiale der Caixa Econômica Federal abzuheben oder auf eine Gutschrift auf ein Konto zurückzugreifen.
Für verstorbenen Arbeiter
Manchmal ist der Arbeitnehmer, der Anspruch auf die PIS/Pasep-Quote hatte, bereits verstorben. In diesen Fällen können die Erben und Angehörigen derselben den Entzug im Zusammenhang mit der Arbeit während der genannten Jahre beantragen.
Hierzu ist es notwendig, die Sterbeurkunde und Dokumente, die den Zustand des Erben oder Unterhaltsberechtigten des Arbeitnehmers belegen, zu einer Bundesbehörde der Caixa Econômica zu bringen. Darüber hinaus können Dokumente auch über die FGTS-Anwendung in der Option „Andere Entzugssituationen und PIS/Pasep – Tod des Arbeitnehmers“ gesendet werden.
Abschließend ist zu erwähnen, dass jede Operation zur Freigabe des PIS/Pasep-Betrags kostenlos ist. Darüber hinaus wird der Arbeitnehmer bei Beträgen unter 3.000 BRL Geld in Lotterieshops und an Lotterieterminals abheben. Selbstbedienung, aber bei Werten über 3.000 BRL erfolgt die Zahlung nur in den Filialen Kasten.