Die PIS/Pasep-Zulage wird jährlich an alle registrierten Arbeitnehmer und Beamten gezahlt.
Um Anspruch auf das Geld zu haben, müssen jedoch die von den zuständigen Behörden festgelegten Anforderungen erfüllt sein.
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Die Voraussetzungen lauten kurz zusammengefasst wie folgt:
- Mindestens fünf Jahre beim PIS registriert sein;
- Im Basisjahr eine durchschnittliche monatliche Vergütung von bis zu zwei Mindestlöhnen erhalten haben;
- Sie haben im für die Berechnung berücksichtigten Basisjahr mindestens 30 Tage lang eine entgeltliche Tätigkeit für eine juristische Person ausgeübt, aufeinanderfolgende oder nicht;
- Lassen Sie Ihre Daten vom Arbeitgeber korrekt in der jährlichen Sozialinformationsliste (Rais)/eSocial angeben.
Warum habe ich die PIS/Pasep-Zulage noch nicht erhalten?
Haben Sie die PIS/Pasep-Zulagenbeträge bisher nicht erhalten? Beachten Sie, dass der Zahlungsplan im Februar dieses Jahres begann.
Daher müssen die meisten Leistungsempfänger bereits Beträge erhalten haben, die bis zu R$ 1.320,00, dem aktuellen Mindestlohn, betragen können.
Wenn Sie das Fördergeld jedoch immer noch nicht erhalten haben, kann Ihnen Folgendes passiert sein:
- Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Leistung;
- Die Einzahlung erfolgte auf dem Sozialsparkonto von Caixa Tem und Sie überprüfen Ihr Girokonto (oder umgekehrt);
- Ihre Daten wurden vom Arbeitgeber fälschlicherweise in Rais (Annual List of Social Information) weitergegeben;
- Die Gutschrift erfolgte auf dem Sparkonto des Bank von Brasilien, und nicht auf dem Girokonto.
Woher wissen Sie, wohin das Geld geflossen ist?
Sie können auf die Anwendung „Digital Work Card“ (CTD) zugreifen, um herauszufinden, wo das Geld eingezahlt wurde. Das heißt, wenn Sie Anspruch auf die PIS/Pasep-Zulage haben und die Beträge auf Ihrem Konto nicht gesehen haben, können Sie überprüfen, ob sie an den falschen Bestimmungsort gesendet wurden.
Wenn Sie jedoch keine der notwendigen Voraussetzungen für den Erhalt erfüllen, gibt es keine Lösung. In diesem Fall haben Sie faktisch keinen Anspruch auf den Erhalt Geld des Zuschusses.