Für Beamte gelten nun neue Regelungen für den Umstieg auf Telearbeit im Bund, also für die Heimarbeit. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Union am Freitag, den 13., widerrief das Ministerium für Management und Innovation Die bisherigen Bestimmungen wurden vom Wirtschaftsministerium in der Geschäftsführung des heutigen Ex-Präsidenten Jair herausgegeben Bolsonaro.
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Mit der Änderung ändert die im DOU veröffentlichte normative Anweisung die Regeln für Beamte der Union, sich an das Fernarbeitsmodell zu halten. Auf diese Weise wurden Kategorien geschaffen, die bevorzugt auf das neue Regime migrieren.
Nach Angaben des Ministeriums für Management und Innovation sind diejenigen, die bei der Migration in das Remote-Regime bevorzugt werden:
- Menschen mit Behinderung;
- Menschen mit schwerwiegenden Gesundheitsproblemen, die Eltern oder Erziehungsberechtigte von Personen sind, die sich in derselben Verfassung befinden;
- Beamte mit eingeschränkter Mobilität gemäß Gesetz Nr. 10.098/2000;
- Schwangere und stillende Frauen, solange die Schwangerschaft und Stillzeit andauert;
- Bedienstete, die mit besonderen Arbeitszeiten gemäß den Absätzen 2 und 3 der Kunst arbeiten. 98 des Gesetzes Nr. 8.112/90.
Die normative Anweisung legt außerdem fest, dass jede Bundesbehörde Deklarationsgenerierungsprogramme (PGDs) sowie Management- und Leistungsprogramme erstellen muss.
Die Regulierungsfrist beträgt 3 Monate
Das Dokument enthält Leitlinien für die Organe des Zivilpersonalsystems der Bundesverwaltung (Sipec) und des Organisationssystems Institutionelle Innovation der Bundesregierung (Siorg) erlässt innerhalb von 90 Tagen neue Vorschriften zur Umsetzung allgemeiner Regeln für Telearbeit.
Denn die normative Anweisung bestimmt die Erstellung neuer Managementprogramme, bis es das Neue gibt Dokument bleiben die bisher erstellten Programme unter Anwendung der im Dokument vorgesehenen Normen in Kraft Dekret Nr. 11.072/2022.
Die in der Normativen Weisung vorgesehene Frist für die Erstellung neuer Regeln beträgt bis zu 90 Tage.
Die Regeln der Managementprogramme wurden im Dezember 2022 vom Wirtschaftsministerium geändert. Damals wurde eine Frist von sechs Monaten für die Umsetzung verschiedener Änderungen im Rahmen des öffentlichen Dienstes des Bundes festgelegt, beispielsweise für die Umstellung auf Telearbeit.