Hilfe für Taxifahrer: Informieren Sie sich über die Zahlungsregeln

Die Bundesregierung hat die Regeln für a festgelegt Unterstützung für Taxifahrer in Höhe von 1.000 R$, sogenanntes Notfallgeld für Taxifahrer (BEm-Taxista). Die Regeln wurden bereits durch eine Verordnung des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit im Bundesamtsblatt (DOU) veröffentlicht. Die Zahlungen beginnen am 16. August.

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Unterstützung für Taxifahrer

Laut Verordnung wurde die Hilfe mit dem Ziel formuliert, einen Beitrag zur Bekämpfung der zu leisten Ausnahmezustand aufgrund des Anstiegs des Ölpreises und seiner Derivate, wie z Kraftstoffe. Es wird sechs Raten zu je 1.000 BRL geben, die globale Obergrenze für Überweisungen zur Hilfe liegt jedoch bei bis zu 2 Milliarden BRL.

Die erste Zahlung erfolgt am 16. August in Höhe von 2.000 R$ und bezieht sich auf zwei Raten, die den Monaten Juli und August entsprechen. Für die Gutschrift der Taxifahrer ab der zweiten Stufe wird die Auszahlung der Beihilfe voraussichtlich am 30. August erfolgen.

Notwendige Voraussetzungen, um Hilfe für Taxifahrer zu erhalten

In der Verordnung, die die Leistung regelt, wurde auch die Notwendigkeit der Vorlage einer Genehmigung festgelegt kann sowohl von der Gemeinde als auch von der Bezirksbehörde erlassen werden und die Ausübung genehmigen Aktivität. Darüber hinaus müssen Taxifahrer, die an der Vergünstigung interessiert sind, über einen gültigen Nationalen Führerschein (CNH) verfügen.

Wie bekomme ich Hilfe für Taxifahrer?

Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit müssen sich Fahrer nicht registrieren, da die Registrierung in der Verantwortung von liegt bis zum 31. Juli in einem von Dataprev entwickelten System, das die Daten später analysieren wird gesendet. Darüber hinaus müssen die Informationen monatlich aktualisiert werden.

Taxifahrer, die KEINE Hilfe erhalten können

  • Fahrer, für die CPF-Beschränkungen gelten, die beim Bundesfinanzamt auf die Legalisierung warten, sich in einer ungültigen, suspendierten, annullierten Situation befinden oder deren Inhaber verstorben ist;
  • Haben CPFs als Kläger einen Zusammenhang mit der Gewährung von Gefängnisbeihilfe oder einer Todesfallrente jeglicher Art hergestellt?
  • Sind Sie Inhaber einer Leistung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit?
  • Taxifahrer mit einer Todesanzeige im Todeskontrollsystem oder im nationalen Zivilregister-Informationssystem gelten als nicht anspruchsberechtigt;
  • Darüber hinaus wird die Leistung nicht kumulativ mit der Lkw-Fahrerassistenz ausgezahlt.

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