Am 11. August veröffentlichte das Arbeitsministerium eine Verordnung mit neue Regeln zur Assistenz-Inklusion. Die Leistung kommt jetzt Menschen mit Behinderungen zugute, die als Selbstständige, Kleinproduzenten und beim Militär einer bezahlten Arbeit nachgehen. Solche Änderungen zielen darauf ab, die Rückkehr von Menschen mit geringem Einkommen und Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu fördern.
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Die Eingliederungshilfe wird Menschen mit Behinderungen gewährt, die die Leistung beziehen oder in den letzten 5 Jahren erhalten haben der Continued Provision (BPC) und erhielt bezahlte Arbeit im Wert von bis zu zwei Mindestlöhnen, was 2.424 R$ entspricht. Diese Leistung hat einen Wert von 606 R$, die Hälfte des Wertes des BPC, was einem Mindestlohn (1.212 R$) entspricht.
Mit der neuen Verordnung erhalten nun folgende Gruppen, die dem Profil entsprechen, die Leistung:
- Selbstständige, die als Einzelsteuerzahler Beiträge an das INSS zahlen;
- Ländliche Erzeuger, die nicht zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet sind – spezielle INSS-Versicherte;
- Feuerwehrleute;
- Militärpolizei und Streitkräfte.
Regeln zur Inklusionshilfe
Um Zugang zur Inklusionshilfe zu erhalten, müssen Sie zunächst den BPC bestehen, dafür gibt es jedoch einige Voraussetzungen wie zum Beispiel: Sie sind älter als 65 Jahre oder haben eine mittelschwere oder schwere Behinderung (körperlich, geistig, intellektuell oder sensorisch); monatliches Familieneinkommen von bis zu ¼ des Mindestlohns (303 R$); aktive und aktuelle Eintragung in das Einheitsregister (CadÚnico); und haben einen regulierten CPF.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass das BPC keine Sozialversicherungsbeiträge verlangt, da es sich um ein Wohlfahrtsprogramm handelt. Darüber hinaus wurde mit den neuen Änderungen die Anforderung zu Papier gebracht, dass medizinische Ausgaben in die Berechnung des Pro-Kopf-Einkommens einbezogen werden müssen, was in der Praxis bereits geschehen ist.
Um die Beihilfe zu beantragen, müssen Sie auf die Website oder Anwendung „Meu INSS“ zugreifen, auf die Seite des BPC-Begünstigten gehen und auf die Option „Neue Bestellung“ und dann auf „Auxílio-Inclusão“ klicken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich unter der Rufnummer 135 oder bei einem spezialisierten Anwalt anzumelden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der Begünstigte bei der Einreichung dieses Antrags die BPC aussetzen lässt. Verliert er seinen Arbeitsplatz, entfällt die Beihilfe, er erhält jedoch wieder die BPC.