Alle, die ihren Job ohne triftigen Grund kündigen, erhalten im Jahr 2022 eine höhere Arbeitslosenversicherung. Dies liegt daran, dass die Beihilfe laut dem Nationalen Verbraucherpreisindex (INPC) 2021 eine Anpassung von 10,16 % aufwies.
Daher der Wert Obergrenze der Arbeitslosenversicherung wird von R$ 1.911,84 auf R$ 2.106,08 steigen, was einer Differenz von R$ 194,24 entspricht. Andererseits wird die Untergrenze weiterhin je nach Mindestlohn variieren und nur von 1.100 R$ auf 1.212 R$ steigen.
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Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die neuen Beträge bereits seit letztem Dienstag (11) gezahlt wurden. Darüber hinaus gelten sie sowohl für diejenigen, die bereits eine Arbeitslosenversicherung beziehen, als auch für Arbeitnehmer, die den Bezug der Arbeitslosenversicherung noch nicht beantragt haben.
Neuer Höchstbetrag der Arbeitslosenversicherung
Die Berechnung der Leistungsraten erfolgt auf der Grundlage des Durchschnitts der letzten drei Löhne, die dem Arbeitnehmer vor der Entlassung gezahlt wurden. Somit wird die Arbeitslosenversicherung nach einer Neuanpassung der Gehaltsspannen wie folgt definiert:
- Wenn das Durchschnittsgehalt bis zu 1.858,17 R$ beträgt, beträgt der Wert der Rate 80 % des Durchschnittsgehalts oder des Mindestgehalts, je nachdem, welcher Betrag höher ist;
- Wenn das durchschnittliche Gehalt zwischen 1.858,18 R$ und 3.097,26 R$ liegt, beträgt der Wert der Rate 50 % auf den Betrag, der 1.858,17 R$ übersteigt, zuzüglich eines Festbetrags von 1.486,53 R$;
- Wenn das Durchschnittsgehalt über 3.097,26 R$ liegt, bleibt die Höhe der Rate konstant bei 2.106,08 R$.
Arbeiterrechte
Die Arbeitslosenversicherung wird jedem Arbeitnehmer gezahlt, der ohne triftigen Grund von seinem Arbeitsplatz entlassen wurde. Die Leistung besteht in der Regel aus drei Raten und kann bis zu fünf Raten betragen. Die Höhe der Zahlungen hängt davon ab, wie viele Monate der Arbeitnehmer im vorherigen Arbeitsverhältnis erwerbstätig war und wie viele Versicherungseinträge er getätigt hat. Der Prozess kann über das Emprega Brasil-Portal des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit durchgeführt werden.
Um jedoch Zugang zur Arbeitslosenversicherung zu erhalten, darf der Bürger kein anderes Arbeitsverhältnis haben. Die Antragsfrist kann zwischen dem 7. und dem 120. Tag der Entlassung für formelle Arbeitnehmer und zwischen dem 7. und 90. Tag für inländische Arbeitnehmer variieren.
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