Der Restbetrag der Einkommensteuerrückerstattung (IR) ist eine Zahlung des Federal Revenue Service an die Steuerzahler, die die Rückerstattung vorgenommen haben Erklärung und haben Forderungen, waren aber in den ersten Chargen nicht enthalten. Sie bestehen aus Restitutionen, die aus irgendeinem Grund im feinen Netz gehalten wurden, aber nach der Korrektur offener Probleme freigegeben wurden.
Forderungen im Restlos
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Wenn dies geschieht, gliedert das Bundesfinanzamt diese Beträge in zusätzliche Erstattungssätze ein, die an die Steuerzahler ausgezahlt werden. An diesem Freitag, dem 17., hat das Bundesfinanzamt die Vernehmlassung zum Restbetrag der individuellen Einkommensteuer eröffnet. Der Zugriff ist ganz einfach! Der Steuerzahler klickt einfach auf „Meine Einkommensteuer“ und dann auf den Button „Rückerstattung prüfen“. Es ist auch möglich, den Antrag der Agentur für Tablets und Mobiltelefone einzusehen.
Es ist wichtig zu bedenken, dass die Zahlung am 28. Februar und auf das in der Erklärung angegebene Konto erfolgt. Insgesamt wurden 179.065 Steuerzahler berücksichtigt, die sich in den Vorjahren gemeldet hatten. Davon sind 4.256 über 80 Jahre alt; 30.651 sind zwischen 60 und 79 Jahre alt; 2.977 haben eine körperliche oder geistige Behinderung oder eine schwere Krankheit; und 10.146 haben die Lehre als Haupteinnahmequelle.
Wichtiger Hinweis
Erfolgt die Rückerstattung nicht auf dem mitgeteilten Konto, wie es bei einem deaktivierten Konto der Fall ist, stehen die Beträge bis zu einem Jahr lang zur Einlösung zur Verfügung Bank von Brasilien. Vereinbaren Sie dazu einfach die Gutschrift auf einem beliebigen Bankkonto in Ihrem Namen, über das BB-Portal oder telefonisch im Customer Relationship Center. Nutzen Sie die Telefonnummern 4004-0001 (Hauptstädte), 0800-729-0001 (andere Standorte) und 0800-729-0088 (spezielle exklusive Telefonnummer für Behinderte). auditiv).
Wenn der Steuerzahler seine Rückerstattung nach einem Jahr nicht einlöst, ist es notwendig, den Betrag im e-CAC-Portal anzufordern.
- Betreten Sie die Seite;
- Greifen Sie auf das Menü „Erklärungen und Stellungnahmen“ zu;
- Klicken Sie auf „Meine Einkommenssteuer“;
- Klicken Sie dann auf das Feld „Erstattung nicht eingelöster Beträge im Bankennetzwerk beantragen“.
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