Laie bedeutet eine Person mit geringen oder keinen Kenntnissen eines bestimmten Themas, zum Beispiel "ein Computer-Laie".
Die Bedeutung kommt aus dem religiösen Milieu, wenn sie sich auf das Mitglied bezog, das für bestimmte Funktionen innerhalb der religiösen Organisation, der es angehörte, nicht über ausreichende Kenntnisse verfügte.
In der katholischen Kirche sind Laien Christen, die nicht dem Klerus angehören, also nicht ordiniert sind Sie sind auch nicht Teil der kirchlichen Hierarchie, sondern beteiligen sich aktiv an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Kirche.
Der Begriff „Laie“ leitet sich aus dem Lateinischen „laicus„deren Ursprung aus dem Griechischen stammt“laikos". Es ist gleichbedeutend mit "Laie" oder "Laie", dh wer keiner Religion angehört oder keiner Religion untersteht. Zum Beispiel: Laien oder Laienunterricht.
Laienrichter
Im juristischen Bereich bedeutet "Laienrichter" die Person, die keinen Richtergrad hat, aber die Funktionen eines Hilfsrichters hat. Ein Laienrichter kann beispielsweise Schlichtungsverhandlungen durchführen, das Vorverfahren vorbereiten und sogar einen Strafvorschlag erarbeiten. Alle Vorschläge werden jedoch von einem Togado-Richter (Magistrat) beurteilt.
Im Strafrecht hat der Schöffe keine Entscheidungsbefugnis und ist an der Verkündung eines Urteils gehindert, wobei diese Funktion dem Richter zukommt. Der Begriff Laie weist darauf hin, dass die Person keine Kenntnisse des Magistrats hat.