Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

DAS Allgemeine Erklärung der Menschenrechte es ist ein Dokument, das die Grundrechte des Menschen abgrenzt. Es wurde am 10. Dezember 1948 von der Organisation der Vereinten Nationen (UN), das damals aus 58 Mitgliedstaaten bestand, darunter Brasilien.

Geprägt von den Schrecken, die in der Zweiter Weltkrieg und mit der Absicht, eine Welt auf neuen ideologischen Grundlagen aufzubauen, schlugen die Herrscher mehrerer Nationen 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vor.

Der Zweck des Dokuments bestand nicht nur darin, einen neuen Weg gegen den Konflikt aufzuzeigen, sondern auch die Förderung der Organisation einheitlicher Prinzipien für Frieden und Demokratie sowie Stärkung der Rechte Menschen. Sehen wir uns unten den Text der Erklärung an, die auf ihren Zielen basiert.

UNIVERSELLE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE

Tore:

Die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als gemeinsames Ideal, das von allen Völkern und allen Nationen zu erreichen ist, mit dem Ziel, dass jeder Einzelne und jedes Organ der Gesellschaft immer unter Berücksichtigung dieser Erklärung bemühen Sie sich durch Unterricht und Bildung, die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und fortschrittliche Maßnahmen eines nationalen und international, um seine universelle und wirksame Anerkennung und Beachtung sowohl bei den Völkern der Mitgliedstaaten selbst als auch bei den Völkern der ihnen unterstehenden Gebiete zu gewährleisten Zuständigkeit.

  • Artikel I

Alle Personen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und müssen einander brüderlich begegnen.

  • Artikel II

1Jeder hat die Fähigkeit, Rechte und Freiheiten zu genießen. die in dieser Erklärung festgelegt sind, ohne jegliche Unterscheidung nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Meinung, nationale oder soziale Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstiges Bedingung.

2 - Es wird auch keine Unterscheidung aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Bedingungen des Landes oder Territoriums, zu dem es gehört, gemacht eine Person, unabhängig davon, ob es sich um ein unabhängiges Territorium handelt, unter Vormundschaft steht, keine eigene Regierung hat oder einer anderen Einschränkung unterliegt Souveränität.

  • Artikel III

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

  • Artikel IV

Niemand wird in Sklaverei oder Knechtschaft gehalten; Sklaverei und Sklavenhandel werden in allen ihren Formen verboten.

  • Artikel V

Niemand wird gefoltert, noch zu grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

  • Artikel VI

jede Person hat das Recht zu sein, überall als Person vor dem Gesetz anerkannt.

  • Artikel VII

Vor dem Gesetz sind alle gleich und sie haben ohne jeden Unterschied Anspruch auf den gleichen Rechtsschutz. Jeder hat Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Anstiftung zu einer solchen Diskriminierung.

  • Artikel VIII

Jede Person hat das Recht, bei Handlungen, die die verfassungsmäßig oder gesetzlich anerkannten Grundrechte verletzen, von den zuständigen nationalen Gerichten wirksamen Rechtsbehelf zu erhalten.

  • Artikel IX

Niemand wird willkürlich festgenommen, inhaftiert oder ins Exil geschickt.

  • Artikel X

Jeder hat das Recht, in voller Gleichheit, zu einer fairen und öffentlichen Anhörung von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht über seine Rechte und Pflichten oder aufgrund einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden.

  • Artikel XI

1 – Jede Person, die einer kriminellen Handlung beschuldigt wird das Recht auf Unschuldsvermutung haben bis seine Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist, in einem öffentlichen Verfahren, in dem ihm alle zu seiner Verteidigung erforderlichen Garantien zugesichert wurden.

2 – Niemand kann für Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich gemacht werden, die zu diesem Zeitpunkt nach nationalem oder internationalem Recht keine Straftat darstellten. Es wird auch keine stärkere Strafe verhängt als die, die zum Zeitpunkt der Tat auf die Straftat anwendbar war.

  • Artikel XII

Niemand wird in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seine Korrespondenz eingegriffen oder seine Ehre und seinen Ruf angegriffen. jede Person hat Anspruch auf Rechtsschutz gegen solche Eingriffe oder Angriffe.

  • Artikel XIII

1 - Jede Person hat das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb der Grenzen jedes Staates.

2 – Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und dorthin zurückzukehren.

  • Artikel XIV

1 – Jede Person, Opfer von Verfolgung, hat das Recht, in anderen Ländern Asyl zu suchen und zu genießen.

2 – Dieses Recht kann nicht geltend gemacht werden im Falle einer Verfolgung, die rechtmäßig durch Verbrechen des Common Law oder durch Handlungen, die den Zielen und Prinzipien der Vereinten Nationen zuwiderlaufen, motiviert ist.

  • Artikel XV

1 - Jede Person hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.

2 – Niemandem wird willkürlich die Staatsangehörigkeit oder das Recht entzogen, die Staatsangehörigkeit zu ändern.

  • Artikel XVI

1 – volljährige Männer und Frauen ohne Einschränkung der Rasse, Nationalität oder Religion, das Recht haben zu heiraten und eine Familie zu gründen. genießen gleiche Rechte in Bezug auf die Ehe, seine Dauer und seine Auflösung.

2 – Eine Eheschließung ist nur mit der freien und vollständigen Zustimmung des Verlobten gültig.

3Die Familie ist der natürliche und grundlegende Kern der Gesellschaft und hat Anspruch auf den Schutz der Gesellschaft und des Staates.

  • Artikel XVII

1 - Jede Person hat das Recht auf Eigentum, allein oder in Partnerschaft mit anderen.

2 – Niemand wird willkürlich seines Eigentums beraubt.

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  • Artikel XVIII

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, die Religion oder Weltanschauung zu wechseln und die Freiheit, diese Religion zu bekunden oder Glauben, durch Lehren, durch Praxis, durch Anbetung und durch Befolgung, allein oder gemeinsam, in der Öffentlichkeit oder im besonders.

  • Artikel XIX

jede Person das Recht auf Meinungs- und Meinungsfreiheit haben; dieses Recht umfasst die Freiheit, ohne Einmischung Meinungen zu vertreten und Informationen und Ideen mit allen Mitteln und ohne Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu übermitteln.

  • Artikel XX

1 - Jede Person haben das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit friedlich.

1 – Niemand kann zur Mitgliedschaft in einem Verein gezwungen werden.

  • Artikel XXI

1 - Jede Person Sie haben das Recht, an der Regierung Ihres Landes teilzunehmen, direkt oder durch frei gewählte Vertreter.

2 – Jeder hat in seinem Land das gleiche Recht auf Zugang zum öffentlichen Dienst.

3 – Der Wille des Volkes wird die Grundlage der Autorität der Regierung sein; dies wird in regelmäßigen und rechtmäßigen Wahlen, durch allgemeines Wahlrecht, durch geheime Abstimmung oder ein gleichwertiges Verfahren, das die Wahlfreiheit gewährleistet, zum Ausdruck kommen.

  • Artikel XXII

Jeder Mensch muss als Mitglied der GesellschaftAnspruch auf soziale Sicherheit und die Erzielung einer internationalen Zusammenarbeit durch nationale Anstrengungen in Übereinstimmung mit der Organisation und den Ressourcen jedes einzelnen Staat über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die für seine Würde und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

  • Artikel XXIII

1 - Jede Person das Recht auf Arbeit haben, freie Arbeitsplatzwahl, faire und günstige Arbeitsbedingungen und Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2 – Jeder hat ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3 – Jede Person, die arbeitet hat Anspruch auf eine angemessene und zufriedenstellende Vergütung., die ihm und seiner Familie eine menschenwürdige Existenz sichert und gegebenenfalls um weitere soziale Absicherungen ergänzt wird.

4 - Jede Person das Recht haben, Gewerkschaften zu gründen und sich ihnen zum Schutz ihrer Interessen anzuschließen.

  • Artikel XXIV

jede Person hat Anspruch auf Ruhe und Freizeit, einschließlich der angemessenen Begrenzung der Arbeitszeit und des regelmäßigen bezahlten Urlaubs.

  • Artikel XXV

1 - Jede Person hat Anspruch auf einen Lebensstandard kann Ihnen und Ihrer Familie versichern Gesundheit und Wellness, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, medizinische Versorgung und grundlegende soziale Dienste sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Witwenschaft, Alter oder andere Fälle des Verlusts des Lebensunterhalts unter Umständen außerhalb ihrer Steuerung.

2 – Mutterschaft und Kindheit haben Anspruch auf besondere Betreuung und Hilfe. Alle ein- oder nichtehelichen Kinder genießen den gleichen sozialen Schutz.

  • Artikel XXVI

1 - Jede Person das Recht auf Bildung haben. Die Bildung wird zumindest in den Grund- und Grundstufen kostenlos sein. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Die technisch-berufliche Bildung wird für jedermann zugänglich sein, ebenso wie die leistungsorientierte Hochschulbildung.

2 – Der Unterricht wird auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausgerichtet sein. Die Anweisung wird Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Aktivitäten der Vereinten Nationen zur Wahrung des Friedens unterstützen.

3 – Eltern haben Vorrang bei der Wahl der Unterrichtsform, die ihren Kindern vermittelt wird.

  • Artikel XXVII

1 – Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Prozess und seinen Vorteilen teilzuhaben.

2 – Jeder hat Anspruch auf den Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.

  • Artikel XXVIII

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung niedergelegten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

  • Artikel XXIX

1 - Jede Person Pflichten gegenüber der Gemeinschaft haben, in dem die freie und volle Entfaltung Ihrer Persönlichkeit möglich ist.

2 – Jede Person unterliegt bei der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten nur den gesetzlich festgelegten Beschränkungen, ausschließlich zum Zweck der Sicherstellung der fälligen Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer und zur Erfüllung der gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des Wohlergehens einer Gesellschaft demokratisch.

3 – Diese Rechte und Freiheiten dürfen unter keinen Umständen im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

  • Artikel XXX

Nichts in dieser Erklärung darf so ausgelegt werden, dass es einen Staat, eine Gruppe oder eine juristische Person anerkennt. sich an Aktivitäten oder Handlungen zu beteiligen, die auf die Zerstörung von Rechten und Freiheiten hier abzielen niedergelassen."

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist daher ein Handlungsleitfaden, ein Regelwerk nicht nur für staatliches Handeln, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger selbst. Die darin enthaltenen Rechte berücksichtigen die Konzepte von Staatsbürgerschaft, Demokratie und Frieden.

Die Achtung dieser Rechte muss jedoch in mehreren Ländern noch durchgesetzt werden. Die Verallgemeinerung der in der Erklärung vorgesehenen grundlegenden Garantien muss von allen Einrichtungen, die die bilden, überprüft und in Rechnung gestellt werden Gesellschaft, und nicht nur durch die Zustand.


Von Amarolina Ribeiro
Diplom in Geographie

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