PIS ist die Abkürzung für Programm zur sozialen Integration, einer Steuerbeitrag von Charakter Sozial, mit dem die Zahlung der Arbeitslosenversicherung, Zulagen und die Beteiligung an den Einnahmen von Agenturen und Körperschaften sowohl für Arbeitnehmer in öffentlichen als auch in privaten Unternehmen finanziert werden sollen.
Das PIS wurde durch das Ergänzungsgesetz Nr. 7/1970 eingerichtet, das für Arbeitnehmer von Privatunternehmen bestimmt war, die unter die Konsolidierung der Arbeitsgesetze fielen. PIS wird vom Finanzministerium verwaltet und von Caixa Econômica Federal bezahlt.
PIS hat viele Ähnlichkeiten mit COFINS, von denen eine darin besteht, dass es zwei Regelungen gibt: eine kumulative und eine nicht kumulative. Im kumulativen System betragen die Sätze 0,65 %, im nicht kumulativen System 1,65 %.
Das PIS ist auch mit dem PASEP (Program for the Formation of the Public Servant's Heritage) verwandt und oft erscheinen die Akronyme zusammen: PIS/PASEP.
In manchen Situationen erhalten die im PIS eingeschriebenen Personen eine Gehaltszulage, die einem aktuellen Mindestlohn entspricht. Um zu empfangen, müssen Sie neben der Registrierung noch einige andere Voraussetzungen erfüllen.
Siehe die Bedeutung von PIS/PASEP.